Achtung, verboten!

Bargeld
Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land müssen Geldmittel von mehr als 10.000 € beim Zoll angemeldet werden. Bei Reisen innerhalb der EU müssen höhere Geldbeträge als 10.000 € nur auf Befragen angegeben werden.

Produktfälschungen
Bei einem nachgeahmten oder gefälschten Produkt drückt der Zollbeamte nur dann ein Auge zu, wenn der Reisende es für den Eigenbedarf gekauft hat. Wenn kommerzielle Interessen dahinterstecken, zum Beispiel wenn Sie eine gefälschte Rolex an einen Freund weiterverkaufen wollen, machen Sie sich strafbar.

Exotische Tiere und Pflanzen
Der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ist ein boomendes Geschäft. Die schrecklichen Folgen dieses Schwarzhandels: Viele Tiere und Pflanzen sind vom Aussterben bedroht. Laut Washingtoner Artenschutzabkommen dürfen diese überhaupt nicht oder nur in seltenen Fällen mit speziellen Ausfuhrgenehmigungen des Ursprungslands aus- und bei uns eingeführt werden. Artenschutz kennt keine Grenzen!

Lassen Sie die Finger von diesen Souvenirs:

  • Tierfelle: Pelzmäntel, Jacken und Felle aus Leopard, Jaguar, Ozelot, Schneeleopard, Tiger und anderen Wildkatzenarten;
  • Nashornprodukte: alle Teile des Nashorns wie Hörner, präparierte Füße, aber auch Medizin, Pulver des Horns etc.;
  • Vögel: zum Beispiel Aras, Amazonen, Sittiche, Falken und Adler – egal ob lebend oder tot;
  • Reptilien: Schlangen, Krokodile, Kaimane sowie deren Leder;
  • Spezielle Elfenbeinprodukte: Schnitzereien und Skulpturen aus Elfenbein, Textilien aus Elefantenleder, ebenso wie präparierte Elefantenfüße oder Schmuck aus Elefantenhaar;
  • Meerestiere und Pflanzen: zum Beispiel Steinkorallen, Dornröschenkorallen, Riesenmuscheln und bestimmte Schneckengehäuse;
  • Spezielle Pflanzenarten: ausgewählte Kakteen-, Orchideen- und Tillandsien-Arten.

Für lebende Tiere gilt grundsätzlich: 
Selbst wenn Sie eine Ausfuhrgenehmigung aus dem Land haben, benötigen Sie zusätzlich noch eine Einfuhrgenehmigung nach Deutschland.

Waffen:
Auch Waffenfreunde und -sammler müssen vorsichtig sein. Denn laut deutschem Waffengesetz sind verboten:

  • Nunchakos (südamerikanisches Würgeholz)
  • bestimmte Spring- und Fallmesser (Klinge über 6,5 cm lang)
  • Stahlruten
  • Schlagringe
  • „getarnte Waffen“ (z.B. Degen in einem Spazierstock, „Schieß-Kugelschreiber“)

Lebensmittel:
Inzwischen dürfte bekannt sein, dass die Einfuhr von Fleisch und Milchprodukten jeder Art absolut tabu ist. 

Drogen:
Die Einfuhr von Drogen ist strikt verboten. Es gibt auch keinerlei Freimengen für den eigenen Gebrauch. Zöllner haben ebenso ein geschultes Auge z.B. für Hanf-Pflanzen. Deren Einfuhr ist ebenfalls untersagt.

Medikamente:
bestimmte Produkte – Vitaminpräparate oder Naturheilmittel, die es in einigen Urlaubsgebieten frei zu kaufen gibt, unterliegen in Deutschland dem Arzneimittelgesetz. Das bedeutet: Sie dürfen von diesen Mitteln nur so viel nach Deutschland einführen, wie es dem Bedarf Ihrer Reiselänge entspricht. Also: keine Vorratspackung für ein Jahr und keine Familiengroßpackung für einen Alleinreisenden!

Feuerwerkskörper:
Mit der  Einfuhr von Feuerwerkskörpern, die in Deutschland nicht zugelassen sind, verstoßen Sie gegen das Sprengstoffgesetz und machen sich strafbar.

Kulturgüter:
Der Im- und Export von Kulturgütern ist gesetzlich genau geregelt. Es bedarf deshalb einer Genehmigung, wenn Sie beispielsweise ein wertvolles Gemälde über die Grenze bringen.