Alarmanlagen – das sollten Sie darüber wissen!

Einbruchmeldeanlagen (EMA) – so nennen Fachleute die Alarmanlagen. Sie verhindern keinen Einbruch, sondern melden ihn nur. Für Einbrecher wird dadurch das Risiko erhöht, entdeckt zu werden. Alarmanlagen bieten also zusätzlichen Schutz zu den notwendigen mechanischen Einbruchssicherungen.

Einbruchmeldeanlagen sind in verschiedene Typklassen eingeteilt. Klasse A eignet sich nur für den Einbau in den Wohnbereich und bietet einen relativ niedrigen Sicherheitsgrad. Klasse B bietet mittlere und Klasse C die höchste Sicherheit. Die Klassen B und C eignen sich auch für den Einbau in gewerbliche Objekte.

Innenraum-Überwachung
Einzelne Räume, etwa der Eingangsbereich oder die Flure, werden mit Bewegungsmeldern überwacht – zum Beispiel mit Infrarotmeldern. Die Anlage sollte ausgeschaltet sein, wenn sich die Bewohner im Haus befinden. Der nächtliche Gang in die Küche könnte sonst fatale Folgen haben.

Überfall-Alarm
Grundsätzlich sollte eine Alarmanlage auch die Möglichkeit bieten, einen Überfall zu melden. Ein entsprechender Schalter kann sich zum Beispiel im Schlafzimmer befinden.

Außenhautüberwachung
Die gebräuchlichste Form der Sicherung: Türen und Fenster werden mit Kontakten versehen, die beim Einbruch Alarm auslösen.
Vorteile: Die Alarmierung erfolgt bereits, bevor die Täter ins Objekt eingedrungen sind. Die Anlage kann auch dann eingeschaltet werden, wenn die Wohnungsinhaber sich im Haus aufhalten.

Akustischer und optischer Alarm am Objekt
Das können Sirenen, Scheinwerfer und auffällige rote Blitzlichter sein, die Einbrecher sofort abschrecken und auch die Nachbarn aufmerksam machen.

Stiller Alarm
Hier wird der Alarm an ein Sicherheitsunternehmen oder direkt an die Polizei gemeldet. Der Einbrecher merkt nicht, dass er entdeckt wurde. Es besteht die Chance, ihn noch auf frischer Tat zu ertappen.

Der stille Alarm läuft beim Wachdienst auf.

Der stille Alarm läuft beim Wachdienst auf.