Tödliche Kräutermischung

Frau stirbt nach Konsum von «Legal Highs»

Sie kommen schön bunt daher und werden als harmlose Partydrogen angepriesen: «Legal Highs». Doch diese Kräutermischungen haben es in sich. Fachleute warnen seit langem vor der unberechenbaren Wirkung. Jetzt ist wieder eine Frau gestorben, nachdem sie solche Drogen geraucht hat.

Biberach an der Riß (dpa/lsw). Eine Frau ist in Biberach (Baden-Württemberg) nach dem Rauchen einer Kräutermischung gestorben. Die 48-Jährige hielt sich in einer Obdachlosenunterkunft auf und hatte am Donnerstag vergangener Woche mit zwei Bekannten die Kräutermischung geraucht, wie die Polizei erst jetzt bekanntgab. Sie starb einen Tag später, also am vergangenen Freitag. Einem Polizeisprecher zufolge war die Verstorbene zuvor nicht als Drogenkonsumentin bekannt. Sie selbst sei auch nicht obdachlos gewesen. Sie hielt sich jedoch in diesem Milieu auf.

Nach dem Konsum seien bei ihr in der Nacht «massive Gesundheitsbeeinträchtigungen» aufgetreten. Ein hinzugerufener Notarzt konnte die 48-Jährige nicht mehr wiederbeleben. Die Kriminalpolizei stellte in der Wohnung der Toten zwei Päckchen Kräutermischungen fest. Eine der Packungen trug die Aufschrift «npS». Diese Substanz werde hauptsächlich von Menschen aus der Drogenszene konsumiert, erklärte die Polizei.

Koma und Krämpfe
Auch im Landkreis Ravensburg fielen zahlreiche Menschen Kräutermischungen zum Opfer. «Im Verlauf der letzten Woche kamen sechs Menschen ins Krankenhaus, nachdem sie die Kräutermischung konsumiert hatten», sagte eine Polizeisprecherin in Konstanz. Die Substanz, die geraucht wird, könne zu einer Vergiftung mit Krampfanfällen und Bewusstlosigkeit führen. Die Mischung wird unter dem Oberbegriff «Legal Highs» geführt.

Als «Legal Highs» bezeichnet man etwa als Kräutermischungen getarnte Drogen, die Experten wegen der unberechenbaren Wirkung als sehr gefährlich einschätzen. Allerdings besteht noch eine Gesetzeslücke, da nicht all diese Drogen verboten sind. Ob die Kräuter aus dem Landkreis Ravensburg legal sind und somit nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wird derzeit in einem Labor untersucht.

Foto: Polizei

22.01.2016 Ta