Das Abzock-Prinzip ist immer gleich

Der Schein trügt. So genannte „Mieterdateien“ versprechen viel und halten meist wenig. Die Agenturen verbreiten ihre Angebote mittlerweile auch per Internet. Ein Klick und die günstige Traumwohnung erscheint auf dem Bildschirm. Das wollen einem zumindest Sätze wie „Sie sagen uns, wie Ihre neue Wohnung aussehen soll“ und „Mit uns sind Sie den entscheidenden Schritt schneller“ weismachen. Hinter solchen Werbesprüchen stehen oft nur leere Versprechungen, wie das Beispiel einer Hamburger Agentur zeigt.

WohnungssucheGegen eine Gebühr von 45 EUR kann man sich dort als Wohnungssuchender eintragen lassen. Anschließend wird man – so die Versprechungen – an potenzielle Vermieter weitervermittelt. Angeblich muss man nicht lange warten, schon wird einem die Traumwohnung angeboten. Die Wirklichkeit sieht ganz anders aus, wie viele enttäuschte Kunden berichten. Weder die Agentur, noch der scheinbar existierende Vermieter lässt etwas von sich hören. Gibt es die Superwohnungen zu Schnäppchenpreisen überhaupt? Zweifel sind angebracht.

Traumangebote en masse
In Deutschland gibt es etliche Agenturen, die unseriös arbeiten. Eine davon, ebenfalls mit Sitz in Hamburg, hat schon viele Kunden in Ihre Falle gelockt. Gegen eine einmalige „Servicegebühr“ von 140 Euro erhalten die Kunden zweimal pro Woche eine Liste mit Wohnungsangeboten – angeblich aus eigenen Recherchen. Bei genauerem Hinsehen stellt man fest: Die Recherchen beschränken sich auf das Auswerten entsprechender Annoncen in der Tageszeitung.

Die Vermittlungsagentur „Immobilien im Netz“ (Name geändert) wirbt auf ihrer Homepage mit herausragendem Service und vielversprechenden Suchergebnissen. Gegen eine Gebühr von 40 Euro kann jedermann in den Genuss dieser Dienstleistung kommen. Einfach den Wohnungswunsch in die Suchmaske eintragen. Zugeschickt bekommt man dann eine kopierte Liste mit Wohnungen, die dem Wunsch keineswegs entsprechen.

Rechtliche Handhabe
Das Vorgehen solcher Agenturen liegt zwischen Bauernfängerei und Betrug. Ob man rechtlich dagegen vorgehen kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei unterstützen Sie die Verbraucherzentrale oder der Mieterverein.