Das können Sie im Streitfall tun – Stufe I: Reden und Informieren

Suchen Sie das Gespräch!
Das Wichtigste bei einem Streit – egal ob mit Ihrem Liebsten oder Ihrem Nachbarn: reden. Wenn man miteinander redet, lösen sich viele Probleme von alleine. Häufig beruhen Streitigkeiten ja nur auf Missverständnissen oder unbewussten Unachtsamkeiten. Sie lassen sich durch ein Gespräch leicht aus dem Weg räumen. Bevor Sie die juristische Keule schwingen, versuchen Sie, mit dem Störenfried ein versöhnliches Gespräch zu führen. Wenn das nichts (mehr) hilft, informieren Sie sich in aller Ruhe über die Rechtslage.

Gehen Sie zu Fachleuten und informieren Sie sich!
Lassen Sie sich als Mieter bei einem Mieterverein in der Nähe beraten. Als Immobilienbesitzer gehen Sie zum Haus- und Grundbesitzerverein. Dort erhalten Sie fachkundige Beratung darüber, was Sie in Ihrem konkreten Fall tun können. Auch Verbraucherzentralen beraten Sie im Einzelfall. Wenn Sie sich über Gerichtsurteile oder Entscheidungen in Streitfällen mit Nachbarn erkundigen wollen, beginnen Sie auf der untersten juristischen Ebene: in Ihrer Gemeinde. Am Ende sollte jedoch immer die fachliche Beratung durch einen Anwalt stehen. Dieser bringt Sie unter Umständen schnell auf den Boden der Tatsachen zurück.

Keine unüberlegten Entscheidungen!
Selbst wenn Sie das Gefühl haben, absolut im Recht zu sein: Überlegen Sie sich genau, ob Sie wirklich den elend langen Weg über die Gerichte einschlagen wollen! Es kostet Zeit, Nerven und Geld – und das Ergebnis ist oft ein Kompromiss, den man von Anfang an im Gespräch mit dem Nachbarn hätte erzielen können.

Bekanntlich sind Recht haben und Recht bekommen immer zwei Paar Schuhe. Oft hängt es vom Ermessen des Gerichts ab, wie die Sache ausgeht. Zum Beispiel sind im Bereich der Lärmbelästigung mehrere Aspekte entscheidend:
Die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA-Lärm) gilt zwar bundesweit und schreibt auch Grenzwerte fest, für den Richter stellt sie aber lediglich einen Anhaltspunkt dar. In seine Entscheidung bezieht er immer auch das Empfinden eines Durchschnittsmenschen, die Ortsüblichkeit und dieUnvermeidbarkeit des Lärms mit ein. Dabei kommt Ihnen jedoch zugute, dass die Beweislast für diese drei Aspekte beim Störer liegt.

Bedenken Sie die Folgen!
Beziehen Sie in Ihre Überlegungen, vor Gericht zu ziehen, Ihre persönlichen Lebensumstände mit ein: Trotz oder gerade wegen eines Urteils ist der Frieden unter Nachbarn eventuell langfristig gestört. Manchmal kann dann nur ein Umzug wieder Ruhe in Ihr Leben bringen.

Sammeln Sie Beweise!
Sollte sich der Nachbar bei dem Gespräch uneinsichtig zeigen, dann ist es ihr gutes Recht, weitere Schritte einzuleiten. Sie haben Ihren Willen zu einer gütlichen Einigung schließlich deutlich gemacht. Sie können die Beeinträchtigungen – wenn möglich – auch filmen oder aufnehmen. Aber Vorsicht: Die Persönlichkeitsrechte des Anderen müssen gewahrt bleiben!

... wenn's dem Nachbarn nicht gefällt.

… wenn’s dem Nachbarn nicht gefällt.