Tod nicht gewollt: Mehrjährige Haftstrafe für Messerangriff

Bielefeld (dpa/lnw). Für einen tödlichen Angriff mit einem Fleischermesser auf seinen Kollegen muss ein Werksarbeiter sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Das entschieden die Richter am Landgericht Bielefeld. Der 50-jährige Arbeiter in einer Fleischfabrik in Herzebrock-Clarholz (Kreis Gütersloh) verletzte Anfang Februar seinen 32-jährigen Kollegen mit einem Zerlegemesser tödlich. Der Jüngere starb noch am Tatort, weil der Angreifer mit dem Messer eine Arterie an der Achsel getroffen hatte.

Zuvor war in der Unterkunft für Werksarbeiter reichlich Bier und Wodka geflossen. Der 50-Jährige hatte zur Tatzeit drei Promille Alkohol im Blut. Sein Verteidiger forderte daher eine mildere Strafe. Der Werksarbeiter sagte aus, er habe den Kollegen verletzen, aber nicht töten wollen.

28.08.2015 Ta