Time-Sharing – lebenslänglich Urlaubsfrust?

Weißer Traumstrand, kühle Cocktails und Sonne satt – jedes Jahr Urlaub an einem Traumziel. Dieser Wunsch ist bezahlbar, versprechen die Anbieter so genannter „Ferienwohnrechte“. Doch Verbraucherschützer warnen: Jedes Jahr werden unzählige Käufer von unseriösen Verkäufern über den Tisch gezogen. Nicht selten sind Tausende Euro verloren; was bleibt, ist Frust.

Die Idee klingt gut: Warum gleich ein ganzes Ferien-Appartement kaufen, wenn man nur zwei Wochen im Jahr tatsächlich dort verbringt. Da ist es doch sinnvoller nur das Wohnrecht für zwei Wochen zu kaufen. Und – wenn es mal ein anderes Urlaubsziel sein soll – dann kann das Apartment mit einem anderen Wohnrecht-Besitzer getauscht werden.
Mit einem Wort: Time-Sharing!

Mangel an Informationen
Doch was sich so gut anhört, steckt voller Tücken. Viele Käufer werden nicht ausreichend oder gar nicht über  Nachfolgekosten informiert. Und die sind zum Teil hoch, denn jedes Jahr muss für die Instandhaltung und den Betrieb der Wohnanlage bezahlt werden. Will der Besitzer tauschen, kostet das mitunter zusätzliche Gebühren und auch die Mitgliedschaft im Tauschklub ist nicht umsonst.

Harte Methoden
Vor allem aber haben die aggressive Art der Kundenwerbung und die oft haarsträubenden Verkaufspraktiken die gesamte Branche in Verruf gebracht. Angefangen bei angeblichen Gratisreisen, mit denen potentielle Kunden angelockt werden, bis hin zu K.o.-Tropfen die möglichen Käufern ins Begrüßungsgetränk gemischt wurden.

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder gegen betrügerische Anbieter ermittelt, nicht nur wegen unseriöser Verkaufspraktiken, sondern auch, weil Anlagen verkauft wurden, deren Vermarktung nicht autorisiert war, die niemals fertiggestellt wurden oder die überhaupt nicht  existierten.

Fotos: istockphoto, e110-Archiv