Wenn die Kakerlake kreuzt – Reisemängel richtig reklamieren

Time-Sharing 1Seit Wochen haben Sie sich auf Ihren Traumurlaub gefreut. Das Hotel wirkt im Prospekt sehr luxuriös. Der von Palmen umsäumte Strand sieht auf den Hochglanzfotos aus, als hätte nicht mal Adam im Paradies einen schöneren gekannt. Das kann nur Erholung pur bedeuten.

Endlich am Ziel Ihrer Träume erwartet Sie dann jedoch die eine oder andere unliebsame Überraschung. Die Kakerlaken in Ihrem Badezimmer sind Guinness-Buch-verdächtig. Das Hotel gleicht einer Baustelle. Der Strand ist kilometerweit entfernt. Und das angekündigte reichhaltige Ausflugsangebot existiert nicht. Einziger Trost: Sie können vielleicht einen Teil des Reisepreises zurückfordern.

Aber aufgepasst! Nur wer richtig reklamiert, erhält auch, was ihm zusteht.

Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie zu Ihrem Recht kommen. 

Fotos: istockphoto, Wolfgang Orion