Wenn die Kakerlake kreuzt
Reisemängel richtig reklamieren
Seit Wochen haben Sie sich auf Ihren Traumurlaub gefreut. Das Hotel wirkt im Prospekt hochluxuriös. Der palmenumsäumte Strand sieht auf den Hochglanzfotos aus, als hätte nicht mal Adam im Paradies einen schöneren gekannt. Das kann nur Erholung pur bedeuten.
Endlich am Ziel Ihrer Träume angelangt, erwartet Sie dann jedoch die eine oder andere unliebsame Überraschung. Die Kakerlaken in Ihrem Badezimmer sind Guinness-Buch verdächtig. Das Hotel gleicht einer Baustelle. Der Strand ist kilometerweit entfernt. Und das angekündigte reichhaltige Ausflugsangebot existiert nicht. Einziger Trost: Sie können vielleicht einen Teil des Reisepreises zurückfordern.
Aber aufgepasst! Nur wer richtig reklamiert, erhält auch, was ihm zusteht.
Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Autorin: Alexandra v.Ascheraden
Fotos: istockphoto, Wolfgang Orion
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