Diese Rechnungen sind Betrug!
(vz-rlp) Vor betrügerischen E-Mail-Rechnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Im Absender taucht eine Rechtsanwaltskanzlei «Nümann + Lang» auf. Diese ist angeblich im Auftrag der «Videorama GmbH» tätig. Es wird unterstellt, dass die Angeschriebenen «pornografisches Material und musikalische Werke» herunter geladen haben.
Der Absender - vermutlich stammt er aus Osteuropa - verlangt eine Zahlung von 100 Euro und gibt vor, bereits Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt zu haben. Außerdem droht er zivil- und strafrechtliche Konsequenzen an. Diesen könne man nur durch die Zahlung entgehen. Der Betrag soll über das PaySafeCard-Verfahren erfolgen, das bekanntlich die Identifizierung des Geldempfängers erschwert.
Ähnliche Mails werden zurzeit auch unter dem Absender «Grevenreuth AG» verschickt, die angeblich die Firma «Universal Music» vertritt. Hier beträgt die Forderung für das angebliche Herunterladen von Musik 50 Euro.
Namen werden missbraucht
Rechtsanwalt Peter Nümann gibt es tatsächlich. In der Tat ist er mit seinem Kollegen Moritz Lang für die Musik- und Filmindustrie tätig. Und er mahnt Urheberrechtsverletzungen ab - zum Beispiel bei Tauschbörsen. Doch mit der aktuellen E-Mail-Aktion hat diese Kanzlei nichts zu tun. Der wirkliche Urheber missbraucht die Namen der Anwälte.
Tatsächlich stammen diese E-Mails offensichtlich von Betrügern, die sich die aktuelle Abmahn-Welle der Musikindustrie zu Nutze machen. In den bisher bekannt gewordenen Fällen entbehren die Forderungen jeglicher Grundlage. Betroffene sollten also auf keinen Fall zahlen, rät die Verbraucherzentrale. Wer sich durch eine solche Mail bedroht fühlt, sollte Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
Echte Abmahnungen ernst nehmen!
Die wirklich für die Film- und Musikindustrie tätigen Anwälte schicken ihre Abmahnungen immer per Post, niemals per E-Mail. Die Verbraucherzentrale rät daher: Auf keinen Fall eine fragwürdige E-Mail-Rechnung bezahlen!
Echte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sollte man dagegen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer ein solches Schreiben erhält und sich nicht sicher ist, ob es überhaupt echt oder berechtigt ist, sollte sich juristisch beraten lassen. Informationen hierzu findet man auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
29.06.10 wel
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