Verbotene Waren bei Internet-Auktionen

„Es gibt nichts, was es nicht gibt!“ Dieser Grundsatz gilt nicht bei Internet-Auktionen. Denn hier sind die Richtlinien für verbotene Waren klar umrissen. Sie müssen selbst überprüfen, ob Ihr Artikel beim jeweiligen Internet-Auktionshaus zulässig ist. Bedenken Sie, dass Sie selbst für die Rechtmäßigkeit des Kaufs oder Verkaufs eines Artikels verantwortlich sind.
Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten verbotenen Artikel und Produktgruppen:

Angebote mit Sex
Bei Ebay ist es verboten, Artikel und Leistungen mit sexuell ausgerichtetem Inhalt anzubieten. Außerdem dürfen Artikel und Angebote nicht in sexuell animierender Weise dargestellt, abgebildet oder beschrieben werden. Zu den unerwünschten Artikeln gehören: Pornos, Prostitution, Telefonsex, Cybersex, aber auch jegliches „Sex- oder SM-Spielzeug“.

Drogen und Betäubungsmittel
Generell ist verboten, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) und andere bewusstseinsverändernde Stoffe anzubieten. Dieses Verbot betrifft auch jegliches Drogenzubehör.

Arzneimittel und medizinische Leistungen
Es ist verboten, Arzneimittel sowie alle Zubereitungen aus Stoffen anzubieten, die Paragraph 2 des Arzneimittelgesetzes unterliegen oder in Deutschland nicht zugelassen sind. Des weiteren dürfen keine ärztliche Leistungen wie Beratungen, Operationen, Schönheitschirurgie und andere medizinische Eingriffe angeboten werden.
Ausnahme: Medikamente. Apotheker, die über eine behördliche Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln verfügen, dürfen Mittel anbieten, die nicht verschreibungspflichtig sind.

Tiere und geschützte Pflanzen
Lebende Tiere anzubieten, ist ebenfalls auf Versteigerungsplattformen verboten. Tierpräparate (ausgestopfte Tiere) dürfen meist nur unter bestimmten Bedingungen angeboten werden. Auch der Handel mit geschützten Pflanzen ist verboten.

Informieren Sie sich ausführlich über die Bedingungen Ihres Internet-Auktionshauses.

Waffen und Waffenzubehör
Es ist verboten, Waffen und Waffenzubehör anzubieten. Als Waffen und Waffenzubehör gelten alle gemäß Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz verbotenen Waffen. Ausnahmen: Arbeitsmesser, Sportwaffen oder Theaterwaffen fallen eventuell nicht unter das Verbot.

Wer gegen die Grundsätze und Bedingungen des Internet-Auktionshauses verstößt und verbotene Waren anbietet, macht sich strafbar und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.