Chemnitz (dapd). Ein 70-Jähriger ist wegen Mordes an seiner Ehefrau zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Chemnitz sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Mann am Neujahrsabend 2010 seine gleichaltrige Ehefrau heimtückisch im Schlaf erstochen hat. Beim Strafmaß wurde die vom psychiatrischen Gutachter eingeräumte erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt berücksichtigt.
Oberstaatsanwalt Bernd Vogel sprach von einem außergewöhnlichen Fall mit einem «familiären Super-GAU». Die 48 Jahre währende Beziehung des Mannes und seiner Frau sei von Anfang an gestört gewesen. Zeugen und Beweismittel hätten ein schlimmes Bild von Kindesmisshandlungen und Gewalt in der Ehe in frühen Jahren gezeichnet. Schließlich seien dem Paar die Kinder weggenommen worden beziehungsweise hätten den Kontakt abgebrochen. Damit sei der Angeklagte nicht klargekommen. Die Konflikte seien nie aufgearbeitet worden.
Durch Alter und Krankheit gezeichnet, habe der einstige Ernährer der Familie kein Selbstwertgefühl mehr gehabt. Seine Frau habe ihn nach einer Hüftoperation als Krüppel beschimpft. Zwei Selbstmordversuche sprächen dafür, dass ihm das eigene Leben nichts mehr wert war. Der depressive Mann habe sich in einer Sackgasse befunden, aus der er nicht mehr herausgefunden habe.
20.04.2011 dv