Frankfurt/Oder (dapd). Der Zoll warnt dringend vor der Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern. Insbesondere die bereits lange vor Silvester auf Grenzmärkten angebotenen Böller und Raketen würden meist nicht deutschen Sicherheitsstandards entsprechen, sagte der Sprecher des Hauptzollamts Frankfurt/Oder, Andreas Behnisch. Beim Abbrennen drohten gesundheitliche Gefahren. Der Zoll habe daher die Kontrollen verstärkt.
In Deutschland seien grundsätzlich nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüfte Feuerwerkskörper mit einer BAM-Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis zugelassen, sagte der Sprecher. Fehlt diese Kennzeichnung oder ist sie – wie häufig festgestellt – gefälscht, sei die Einfuhr verboten und strafbar. Das gelte auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Der Zoll beschlagnahmt solche Feuerwerkskörper und leitet in jedem Fall ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz gegen die Personen ein, bei denen sie gefunden wurden. Wegen des Sicherheitsrisikos führt die Zollverwaltung aktuell verstärkt Kontrollen auf Böller durch.
01.12.2010 dv