Oranienburg/Dresden (dpa). Im Fall eines gefälschten Landratsschreibens im Kreis Oberhavel ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung. Der vorgeblich vom Landrat verfasste Brief informiert Einwohner über eine Zwangsaufnahme von Geflüchteten in ihren Privatwohnungen. Weil die Täter einen Briefbogen des Landkreises nachahmten und die Unterschrift des Pressesprechers fälschten, ermittelt der Staatsschutz auch wegen Urkundenfälschung, wie die Staatsanwaltschaft Neuruppin und die Polizei bekanntgaben
Der Brief wurde ersten Erkenntnissen zufolge in Hennigsdorf und vermutlich in weiteren Orten verteilt. «Das ist eine ganz perfide Methode, die Bemühungen des Landkreises bei der Unterbringung von Asylbewerbern zu unterlaufen und die Bürgerinnen und Bürger zu verunsichern», erklärte Landrat Ludger Weskamp (SPD). Er vermutet einen rechten Hintergrund. Weskamp rief dazu auf, sich von der Fehlinformation nicht verunsichern zu lassen.
Stimmungsmache mit gezielten Fehlinformationen
Gestern meldeten sich immer wieder Einwohner mit Fragen beim Landkreis. Das Schreiben behauptet, dass der Landkreis in Privatwohnungen Asylbewerber unterbringen müsse. Wohnraum von mehr als zwölf Quadratmetern pro Person je Haushalt müsse den Behörden gemeldet werden, damit Asylbewerber einziehen könnten.
Ein Sprecher des Landkreises wies darauf hin, dass es im Kreis Oberhavel bereits in der Vergangenheit offenbar gezielte Fehlinformationen gab, um Stimmung gegen Geflüchtete zu machen. Damals verbreiteten Unbekannte, Asylbewerber würden in einem Supermarkt stehlen, ohne dafür belangt zu werden. Die Strafen zahle der Landkreis.
Dieselbe Vorgehensweise in Dresden
In Dresden wurde ebenfalls ein gefälschtes Flugblatt zum Thema Asyl in Umlauf gebracht. Das Schreiben trägt das Logo der sächsischen Landeshauptstadt und die Unterschrift einer Mitarbeiterin, die ohne deren Wissen verwendet wurde. Auch in diesem Schreiben werden die Einwohner gebeten, dem Sozialamt Angaben zu ihrer Wohnungsgröße zu machen, damit die Stadt dann Flüchtlinge einquartieren kann. Die Gesinnung der Fälscher wird schon am Sprachgebrauch deutlich: In dem Schreiben ist von zugewiesenen «Aussiedlern und jüdischen Emigranten» die Rede. Ansonsten ist das Schreiben in Amtssprache gehalten. Die Stadt distanzierte sich umgehend und prüft strafrechtliche Schritte.
Foto: Landkreis Oberhavel/e110
26.09.2015 Ta