72.000 Euro für Missbrauchsopfer

Dresden (dpa/sn). 13 Missbrauchsfälle sind seit 2002 im Bistum Dresden-Meißen verfolgt und abgeschlossen worden. An die Opfer wurden insgesamt 72.000 Euro als Ausgleich für das Leid gezahlt, sagte Ordinariatsrat Christoph Pötzsch in Dresden. Von der Staatsanwaltschaft wurden alle Verfahren eingestellt – wegen Verjährung. Die Fälle stammten aus dem Zeitraum Mitte der 1960er bis Ende der 1980er Jahre, das Alter der Opfer reichte vom Kleinkind bis 15 Jahre. Von den acht Tätern sind fünf gestorben, die anderen alle über 80 Jahre alt und in Pflegeeinrichtungen.

«Zwei haben die Taten eingeräumt und wurden kirchenrechtlich zur Verantwortung gezogen.» Der Umgang mit Kindern und Jugendlichen sei ihnen ebenso verboten wie die öffentliche Zelebration. Insgesamt wurden 18 Anträge gestellt. Zwei hatten nichts mit dem Dienst in der Kirche zu tun, einer war unbegründet und ein Priester wurde nach langem Verfahren freigesprochen, berichtete Pötzsch. Ein Fall sei noch nicht kirchenrechtlich aufgearbeitet. 

«Es galt, zur Klärung, Akzeptanz und Annahme des Leids zu kommen», sagte Bischof Heiner Koch, der das Thema beim Amtsantritt im März wie sein Vorgänger zur Chefsache machte. Er habe mit allen Beteiligten gesprochen und keine schroffe Ablehnung gespürt, sondern nur Dankbarkeit.

30.06.2013 Ta