Strengere Regeln für Ausgang von Gefangenen

Magdeburg (dapd-lsa). Nach der Flucht eines Schwerverbrechers in Aschersleben verschärft Sachsen-Anhalt die Regelungen für den begleiteten Ausgang von Gefangenen. In den kommenden zwei Monaten sollten diese nur in Ausnahmefällen, wenn es beispielsweise medizinisch notwendig sei, genehmigt werden, kündigte Justizministerin Angela Kolb (SPD) am Montag in Magdeburg an. Alle geplanten Ausgänge kämen nun auf den Prüfstand.

Geklärt werden müsse, ob es sinnvoll sei, Besuche in Privatwohnungen generell zu untersagen, sagte Kolb. Möglich sei auch der Einsatz einer elektronischen Fußfessel bei Vollzugslockerungen, für den bisher aber die gesetzliche Grundlage fehle. Geprüft werde auch, ob zuvor die zuständige Polizei über Ausgänge informiert werde, was bisher nur in Ausnahmefällen passiere.

Künftig soll bei den begleiteten Ausgängen aus der JVA Burg auch mindestens ein Beamter der Abteilung, in der der betroffene Gefangene untergebracht ist, dabei sein. Beamte, die täglich mit den Gefangenen arbeiteten, würden diesen besser kennen und würden schneller auf verändertes Verhalten aufmerksam, sagte Kolb.

Aktuelle Fotos sollen Verfolgung erleichtern
Zudem sollen die Gefangenen künftig fotografiert werden, bevor sie die Anstalt verlassen. Bisher sei nur notiert worden, welche Kleidung sie zuletzt trugen. Von dem geflohenen Schwerverbrecher hatte es auch nur ein älteres Fahndungsfoto gegeben. Bei der Festnahme hatte er längere und anders gefärbte Haare.

Mit den geplanten Maßnahmen will das Land auf die Flucht des Mannes reagieren. Er war am 14. August geflohen, als er seinen sechsjährigen Sohn in der Wohnung der Mutter besuchte. Die Flucht war den Ermittlungen zufolge geplant gewesen. Der Mann wurde nach zehn Tagen in Berlin gefasst.

Der als sehr brutal geltende Mann muss wegen Körperverletzung, Vergewaltigung und räuberischer Erpressung noch bis April 2024 in der JVA Burg eine Haftstrafe absitzen und soll zudem danach in Sicherungsverwahrung. Gegen die bewachenden Justizbeamten im Alter von 34 und 24 Jahren wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Mehr Ausgänge – mehr Fluchtchancen
In den vergangenen Monaten sind die Zahlen der begleiteten Ausgänge den Angaben zufolge deutlich gestiegen. In diesem Jahr habe es bislang 478 Ausführungen gegeben, sagte der Anstaltsleiter der JVA Burg, Thomas Wurzel. Im vergangenen Jahr seien es insgesamt 600 gewesen.

Wurzel sagte, dem geflohenen Schwerverbrecher seien in der Wohnung die Fesseln abgenommen worden, da sich diese im vierten Stock befand und das Risiko einer Flucht dementsprechend gering eingeschätzt wurde. Die Beamten hätten nicht bemerkt, dass die geschiedene Frau des Mannes den Schlüssel von außen in die Tür gesteckt habe. Es handelte sich um eine vorbereitete Flucht.“ Wurzel fügte hinzu, in der Wohnung habe auch ein Bolzenschneider parat gelegen. Vor dem Haus habe ein fertig gepacktes Auto für den Flüchtenden gestanden.

28.08.2012 Ta