München (dapd). Im ersten von mehreren Verfahren um groß angelegte Manipulation des Aktienmarkts vor dem Münchner Landgericht ist das erste Urteil gefallen. Das Gericht verurteilte den 47 Jahre alten Stefan F. zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie einer Geldstrafe. Die Vorsitzende Richterin Jutta Zeilinger sah es als erwiesen an, dass F. zwischen 2005 und 2008 in 44 Fällen mithilfe von Börsenbriefen Aktienkurse manipuliert hat.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert. Stefan F. hatte ein Geständnis abgelegt. Neben ihm sind drei Männer angeklagt, deren Verfahren gesondert verhandelt werden.
20.01.2012 dv