Kriminelle nutzen intime Aufnahmen ihrer Opfer, um diese zu erpressen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) möchten für Fälle sensibilisieren, in denen Dating-Plattformen, Online-Chats & Co. zur Gefahr werden können.
Etwa vier Prozent aller im Vorjahr von Cyberkriminalität Betroffenen wurden mit intimen Inhalten wie etwa Nacktbildern erpresst. Das hat der Cybersicherheitsmonitor 2024 festgestellt. Täterinnen und Täter treten dabei oft über soziale Netzwerke, Datings-Apps oder Gaming-Chats gezielt mit vorwiegend jungen Opfern in Kontakt. Um deren Vertrauen zu gewinnen, täuschen sie Gemeinsamkeiten vor und geben etwa an, dieselben Interessen zu haben.
Gefährliche Chats
Oft werden die anfangs lockeren, freundschaftlichen Chats nach kurzer Zeit in andere Kanäle verlagert – zum Beispiel Messenger-Dienste. So umgehen sie Maßnahmen, die die ursprünglichen Plattformen zum Schutz von Minderjährigen getroffen haben. Aus einfachen Gesprächen entstehen später Forderungen nach Nacktbildern oder -videos.
Auch gibt es Fälle, in denen die Täterinnen und Täter Menschen aus dem sozialen Umfeld der Opfer kommen, etwa die Ex-Partner. Was beide Fälle gemeinsam haben: Die Betroffenen werden mit der Drohung erpresst, die intimen Aufnahmen würden veröffentlicht. Man fordert dann zum Beispiel Geldzahlungen oder weitere Aufnahmen von ihnen.
Opfer: hauptsächlich Kinder und Jugendliche
Immer öfter findet dieses Phänomen, auch «Sextortion» genannt – nach «Extortion», englisch für «Erpressung» – auch unter Kindern und Jugendlichen statt. Die Täter sind in den meisten Fällen männlich und stammen entweder aus dem direkten sozialen Umfeld, etwa aus der Schule. Es können aber auch Fremde sein. Hier sind Eltern und Schulen gefragt: Prävention beginnt mit der Aufklärung über die potenziellen Gefahren im Umgang mit der eigenen Online-Präsenz.
«Wir gehen davon aus, dass es ein großes Dunkelfeld gibt,» sagt Martina Plackmann, Expertin für Prävention bei der ProPK. «Oftmals schämen sich die Opfer und zeigen die Straftaten daher nicht an. Tatsächlich ist jedoch genau das unser erster Rat: Melden Sie Vorfälle immer der Polizei.» Nur so könne die Polizei weitere Fälle verhindern.
Aufklärung ist das A und O
«Wir raten Betroffenen außerdem davon ab, den Forderungen von Täterinnen und Tätern nachzukommen: Meist hören diese auch danach nicht auf, so die Vorbeuge-Expertin weiter. Betroffene sollten den Kontakt umgehend abbrechen und den jeweiligen Chat- oder Plattformbetreiber informieren und die Löschung kompromittierender Inhalte einfordern.
Karin Wilhelm, Expertin für Verbraucherschutz beim BSI, gibt zu bedenken: «Ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber Fremden, die Sie im Internet kennenlernen, kann sich als gesund erweisen: Sensibilisieren Sie dafür insbesondere auch Kinder und Jugendliche aus Ihrem Umfeld.»
Anleitung zur Wahrung der Privatsphäre
Man solle ihnen Hilfe anbieten und ihnen zum Beispiel erklären, wie sie eine Freundschaftsanfrage überprüfen können. «Überlegen Sie dann gemeinsam, welche Account- und Privatsphäre-Einstellungen sowie weitere Faustregeln sinnvoll sind. Dazu kann etwa zählen, niemals Anschrift oder Geburtsdatum preiszugeben und Fotos nicht unüberlegt zu teilen,“ appelliert Karin Wilhelm.
Weitere Informationen findet man beim BSI und bei der ProPK. Letztere informiert zudem gesondert rund um minderjährige Betroffene. Das BSI gibt außerdem Anregungen für ein Eltern-Kind-Gespräch rund um Gefahren im Internet.
Hilfreiche Links zu diesem Thema:
www.polizei-beratung.de: Gefahren im Internet
www.polizei-beratung.de: Sextortion – Erpressung mit Nacktbildern
www.bsi.bund.de: Spam, Phishing & Co
www.bsi.bund.de: Eltern-Kind-Gespräch zur Sicherheit im Internet
Symbolfoto: cocoandwifi / Pixabay
04.06.25 wel