Anklage gegen Auschwitz-Wachmann: Lagerdokumente als Beweismittel

Frankfurt/Main (dpa). Ein 92 Jahre alter Mann aus dem Raum Hanau war nach Überzeugung der Frankfurter Staatsanwaltschaft an den Verbrechen im Konzentrationslager Auschwitz beteiligt. Der Mann habe als SS-Wachmann wissentlich Beihilfe zum Mord geleistet. Über 70 Jahre danach ist er deswegen nun vor der Jugendkammer des Landgerichts Hanau angeklagt – vor der Jugendkammer, weil er zur Tatzeit Heranwachsender gewesen sei, sagte Staatsanwältin Friederike Busch in Frankfurt. Einen Prozesstermin steht noch nicht fest.

Die Anklage stütze sich im Wesentlichen auf Dokumente wie Dienstpläne, Transport- und Lagerlisten. Der Beschuldigte habe nicht abgestritten, in Auschwitz gewesen zu sein, aber keine weiteren Angaben gemacht, sagte Busch.

Wegen der Beweislage seien für die Anklage drei Transporte nach Auschwitz 1942 und 1943 herausgegriffen worden. Von den deportierten Personen seien mindestens 1.075 sofort nach ihrer Ankunft in den Gaskammern grausam und heimtückisch getötet worden. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft leistete der Angeklagte dazu Beihilfe, weil er bei der Ankunft der Transporte Dienst getan habe und so in die industriell organisierte Massenvernichtung organisatorisch eingebunden gewesen sei.

17.07.2015 Ta