Berlin (dapd). Wegen besonders schweren Betrugs hat das Landgericht Berlin am Donnerstag eine 43-jährige Frau zu wei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zugleich wurde gegen sie ein dreijähriges Berufsverbot für Finanzdienstleistungen und Bankgeschäfte verhängt. Die gelernte Versicherungskauffrau wurde schuldig gesprochen, im Jahr 2004 als Vorstand einer Investmentfirma Kapitalanleger um 830.000 Euro betrogen zu haben.
Gemeinsam mit ihrem damaligen Lebenspartner hatte sie Kunden zur Finanzierung von Großprojekten sogenannte Wandelanleihen an ihrer Aktiengesellschaft verkauft. Für eine Laufzeit von sechs oder zwölf Monaten waren ihnen Zinsen über sieben Prozent versprochen worden. Keiner der Anleger hatte allerdings sein Geld zurückbekommen. Ihr Lebenspartner war dafür bereits 2009 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Im Prozess hatte die Frau über ihren Verteidiger die Vorwürfe gestanden und ein «Fehlverhalten» zugegeben. Sie habe gewusst, dass die Betroffenen mit einer Rückzahlung nicht rechnen konnten, hieß es.
02.12.2010 dv