Auflegen ist nicht unhöflich! Warnung vor üblen Tricks am Telefon

(vz-rp) – Die Betrugsmaschen am Telefon bleiben weiterhin ein probates Mittel für Straftäter, um schnell an Geld zu kommen. In Rheinland-Pfalz wurde im Juli dieses Jahres eine Anrufwelle mit über 1.000 Call-Center-Betrugsversuchen registriert. In 120 Fällen waren die Betrüger erfolgreich. 

Vor allem ältere Leute fallen auf die Lügenstorys der Telefonbetrüger herein.

Vor kurzem schlugen falsche Polizisten im Raum Koblenz zu und konnten ihr Opfer um einen sechsstelligen Betrag betrügen. Vorwiegend ältere Menschen werden als Opfer ausgewählt und mit ständig neuen Tricks und erfundenen Geschichten unter Druck gesetzt, um Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände zu erbeuten.

Hier die im Moment gängigsten Maschen:

  • Falsche Polizisten
    Die erste Kontaktaufnahme verläuft über das Telefon. Die Betrüger geben sich als Amtsperson, meist als Polizeibeamte, aus. Häufig nutzen die Straftäter eine spezielle Technik, die auf dem Telefondisplay der Angerufenen die Notrufnummer 110 oder der örtlichen Polizeidienststelle anzeigt. Unter einem Vorwand wie beispielsweise, die Polizei habe Hinweise auf einen geplanten Einbruch, gelingt es den Betrügern immer wieder, glaubwürdig zu vermitteln, dass Geld und Wertsachen im Haus nicht sicher seien. Daher müsse alles in Sicherheit gebracht werden und einem Polizisten in Zivil ausgehändigt werden, der in Kürze vorbeikomme.
  • Enkeltrick-Varianten
    Beim Enkeltrick geben sich die Täter als Verwandter aus. Rhetorisch geschickt wird eine ausgeklügelte Geschichte erzählt, um das Vertrauen zu gewinnen. Hierbei wird eine finanzielle Notlage, wie beispielsweise eine Notoperation oder der Kauf einer Immobilie vorgetäuscht. Die Situation wird immer als äußerst dringlich dargestellt. Der angebliche Enkel gibt an, jemand anderes komme das Geld abholen, da er selbst verhindert sei.
  • Messenger-Betrug
    Weit verbreitet ist inzwischen auch die Betrugsmasche per Messenger-Dienst. Dabei geben sich die Täter als Verwandte oder Bekannte aus und behaupten, dass die angezeigte Rufnummer die neue Erreichbarkeit sei. Im Anschluss wird um die Überweisung von Geldbeträgen gebeten, da man sich in einer Notlage befinde oder aktuell selbst keine Überweisungen vornehmen könne. Meist beginnt die Textnachrichten der Betrüger mit: „Hallo Mama/ hallo Papa, mein Handy ist kaputtgegangen. Hier meine neue Nummer. Die alte Nummer kannst du löschen.“ Das im Laufe des Gesprächs geforderte Geld – meist einige tausend Euro – landet auf dem Konto der Betrüger vorwiegend im fernen Ausland.
  • Falsche Bankmitarbeiter
    Nach wie vor ebenfalls weit verbreitet und sehr erfolgreich agieren die Täter, indem sie sich am Telefon als Bankmitarbeiter ausgeben. Meist haben die Täter bereits vor dem gezielten Anruf Zugang zum Online-Banking des Opfers. Daher verfügen die Täter über hinreichende Informationen und können die Opfer leicht täuschen. Im Gesprächsverlauf fordern die Täter die Bestätigung einer «pushTAN», um angeblich eine ungerechtfertigte Abbuchung zu verhindern. Durch die Bestätigung dieser Geheimzahl wird den Tätern ermöglicht, zahlreiche Abbuchungen durchzuführen. Die Schadenssumme variiert von tausend bis über hunderttausend Euro.

Polizei und Verbraucherzentrale geben Tipps, wie man sich und seine Angehörigen vor den Betrügern schützen kann:

  • Legen Sie sofort den Hörer auf! Das ist nicht unhöflich, sondern notwendig.
  • Die Polizei ruft Sie niemals unter der Notrufnummer 110 an.
  • Übergeben Sie nie Geld oder Wertsachen an Unbekannte! Die echte Polizei wird Sie niemals dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon etwa mit den Worten „Rate mal, wer hier spricht!“ meldet, ohne sich selbst namentlich vorzustellen!
  • Nutzen Sie keinesfalls die Rückwahltaste! Geben Sie bei Rückfragen an die Polizei die Ihnen bekannte Telefonnummer der örtlichen Dienststelle über die Tasten ein!
  • Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache zu Ihren Angehörigen oder kontaktieren Sie diese unter der Ihnen bekannten Rufnummer!
  • Ihre Bank benötigt keine «pushTAN»-Bestätigung um eine unberechtigte Überweisung zu stoppen!

(Quelle:  Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) 

Foto: Sabine van Erp / Pixabay

10.09.23  wel