Berlin (dapd). Trotz verschärfter Gesetzeslage kommen Betrüger, die Verbraucher am Telefon aufs Kreuz legen, offenbar nach wie vor meist ungeschoren davon. Nach einem internen Bericht des Bundesjustizministeriums, der dem «Tagesspiegel» vorliegt, werden rund zwei Drittel der Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften eingestellt, weil sie die Täter, die oft im Ausland sitzen oder nur eine Postfachadresse haben, nicht ermitteln können. Das Ministerium fordert nun eine «effektivere Strafverfolgung».
Angesichts der Verbraucherbeschwerden hatte das Ministerium untersucht, wie wirksam das 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung ist. Dem Bericht zufolge ist die Zahl der «Cold Calls», der Anrufe ohne Einwilligung der Verbraucher, zwar gesunken, dafür nehmen kriminelle Betrügereien per Telefon zu.
Ministerin Aigner gelobt Besserung
Dabei werden Verbraucher zum Beispiel mit einem vermeintlichen Lottogewinn geködert, teure Rückrufnummern anzurufen oder Kontodaten preiszugeben. Rund die Hälfte der 80.000 bis 100.000 Verbraucherbeschwerden, die zwischen September 2009 und Juni 2010 eingingen, betrafen den Gewinnspielbereich, heißt es in dem Bericht.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) kündigte an, den Schutz der Verbraucher zu verbessern. «Dazu gehört auch eine Strategie gegen die immer noch häufigen Betrugsfälle, bei denen Verbrauchern mit falschen Versprechungen am Telefon Zusagen mit finanziellen Konsequenzen oder gar Bankdaten entlockt werden», sagte ein Ministeriumssprecher der Zeitung.
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27.02.2011 dv