Mönchengladbach (dpa). Der Haupttäter im Fall des satanistischen Mordes von Witten muss vorerst in Haft bleiben. Die Staatsanwaltschaft Bochum legte Beschwerde gegen die vom Landgericht Mönchengladbach beschlossene Freilassung ein, wie Sprecher von Staatsanwaltschaft und Landgericht auf dpa-Anfrage erklärten. Nun muss das Oberlandesgericht in der Sache entscheiden.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hat den Mann 13 Jahre nach der Tat als nicht mehr gefährlich eingestuft. Der Täter habe sich in der Psychiatrie nach langem Leugnen zu seiner Tat bekannt, sie therapeutisch aufgearbeitet und sein Verhalten nun gut im Griff. Das Landgericht schloss sich dieser Einschätzung an. Der Anwalt des Mörders, Hans Reinhardt, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Er setzt sich seit Jahren für die Freilassung ein.
Ein Satanistenpaar brachte 2001 einen 33-Jährigen mit 66 Messerstichen um und zerstückelte die Leiche. Der Haupttäter wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Starke Minderwertigkeitskomplexe wurden damals als Persönlichkeitsstörung gewertet, woraufhin ihm eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert wurde.
09.12.2014 Ta