Betrug mit Küchenkräften: Strafbefehl für Geschäftsführer

Stralsund (dpa/mv). Wegen der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und Betruges hat der Geschäftsführer eines Sozialbetriebes in Stralsund einen Strafbefehl erhalten. Der Mann hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen 2010 und 2012 mindestens zwölf Küchenkräfte als geringfügig Beschäftigte geführt, obwohl sie deutlich mehr gearbeitet hätten. Er habe eine Bewährungsstrafe von acht Monaten erhalten. Zudem müsse er 5.000 Euro an die Stralsunder Tafel zahlen.

Ein Strafbefehl erging demnach auch an eine Personalsachbearbeiterin. Nach Angaben des Hauptzollamts wurden rund 162.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen. Der Strafbefehl ist laut Staatsanwaltschaft rechtskräftig.

29.07.2015 Ta