Bewährung nach tödlichem Faustschlag

Mühlhausen (dapd). Wegen eines tödlichen Faustschlags in einer Mühlhäuser Szenekneipe ist der 20-jährige Angeklagte zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Darüber hinaus ordnete das Gericht für den Boxer ein Anti-Aggressionstraining und die Zahlung von 1.000 Euro an die Familie des Opfers an. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 20-Jährige im August 2009 einem 31 Jahre alten Mann einen Faustschlag ins Gesicht versetzte, sodass dieser zu Boden ging und an einem Blutgerinnsel im Kopf drei Tage später verstarb.

29.06.2011 dv