Landau (dapd-rps). Im Fall des sogenannten Enkelmords von Ranschbach“ kommt der älteste der vier Beschuldigten mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Landgericht Landau verurteilte den 21-Jährigen am Mittwoch wegen schwerer räuberischer Erpressung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Auch muss der Angeklagte eine Therapie zur Festigung seiner Persönlichkeit machen.
Die Staatsanwaltschaft hatte fast drei Jahre Haft gefordert, dabei aber nur auf Beihilfe zur räuberischen Erpressung plädiert. Das sahen die Richter nicht so. Nach ihrer Auffassung hatte der Angeklagte als Fahrer seiner drei Komplizen eine wichtige Funktion. Daher wurde er auch als Mittäter verurteilt. Weil er aber bei der eigentlichen Tat nicht dabei gewesen war, sondern draußen gewartet hatte, blieb das Gericht mit dem Strafmaß dennoch unter der Forderung der Anklage und folgte der Verteidigung, die auf Bewährung plädiert hatte.
Enkel hatte keine Chance
Die vier Beschuldigten hatten im November 2011 ein Weingut in Ranschbach überfallen. Dabei war der 17-jährige Enkel des Winzers durch Messerstiche getötet worden, als er seinem Großvater zur Hilfe kommen wollte.
Zwei 17 und 18 Jahre alte Beschuldigte waren bereits im Juli wegen schwerer räuberischer Erpressung zu vier Jahren Jugendstrafe beziehungsweise zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der ebenfalls 17 Jahre alte mutmaßliche Haupttäter muss sich im November in einem separaten Prozess verantworten.
Das Verfahren gegen den 21-Jährigen war im Juli abgetrennt worden, um zunächst noch ein psychologisches Gutachten abzuwarten. Hintergrund hierfür waren schwere Misshandlungen, die der Angeklagte in seiner Kindheit durch seine Mutter und seinen Stiefvater erlitten hatte. Das Gutachten bescheinigte den 21-Jährigen zwar dennoch volle Schuldfähigkeit, zugleich aber auch die Persönlichkeitsstruktur eines Menschen, der versuche, „es allen recht zu machen“.
In der Urteilsbegründung gestand der Vorsitzende Richter denn auch zu, dass er bei den anderen Mittätern um Anerkennung gebuhlt habe und sich nicht gegen deren Vorhaben abgrenzen konnte. Dennoch sei sein Urteilsvermögen aber so gut, dass er die Folgen des geplanten Überfalls habe einschätzen können.
Verteidigung zufrieden
„Wäre er nicht gefahren, dann wäre die Tat nicht passiert“, sagte der Richter. Den Angeklagten treffe eine „moralische Mitschuld am Tod eines Menschen“. Insofern würde eine Verurteilung wegen Beihilfe der Sache nicht gerecht. Weil er die Tat aber bereue und auch nicht als treibende Kraft aufgetreten sei, könne die Haftstrafe dennoch zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Verteidiger des Angeklagten zeigte sich nach der Urteilsverkündung zufrieden. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil prüfen und dann entscheiden, ob sie Rechtsmittel einlegt.
13.09.2012 Ta
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