Cyber-Attacke auf Landesregierung

Schüler hackt Sachsen-Anhalts Internetportal

Magdeburg (dpa). Ein 18 Jahre alter Schüler aus Hamburg hat das Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt lahmgelegt. Er habe den Angriff auf das Rechenzentrum gestanden, teilten Landeskriminalamt (LKA) und Staatsanwaltschaft in Magdeburg mit. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Hamburg seien Beweise sichergestellt worden.

Der offizielle Auftritt der Landesregierung wurde Ende August von einem Hacker angegriffen. Daraufhin war das Internetportal, das vom Landesrechenzentrum in Halle betrieben wird, mehrere Stunden lang nicht zu erreichen. Doch die Folgen waren noch gravierender: Wochenlang konnten Ämter und Ministerien zahlreiche Inhalte nicht mehr aktualisieren.

Alte Meldungen standen über Tage auf der Titelseite, auch der Zugriff auf Informationen über Förderprogramme oder Regelungen in der Verwaltung konnten nicht mehr auf den aktuellen Stand gebracht werden. Bei der Staatskanzlei hagelte es Beschwerden. Das Portal zählt pro Monat rund 1,4 Millionen Zugriffe.

Spezialermittler überführten Verdächtigen
Nach dem Angriff hätten Spezialisten des Landeskriminalamtes digitale Spuren gesichert, die zu dem Schüler führten, erklärte die Polizei nun. Bei der Durchsuchung der Wohnung durch Beamte aus Magdeburg seien beweissichere Kopien von Datenträgern gemacht worden. Bislang sei der Schüler der einzige Beschuldigte. Das Motiv ist rätselhaft: «Zu seinem Motiv hat er noch nichts gesagt», erklärte LKA-Sprecher Martin Zink.

Die Polizei wertete die Ermittlungen auch als großen Erfolg des Cybercrime Competence Centers“ (4C) des Landeskriminalamtes. Das im Juni vergangenen Jahres eröffnete Zentrum kümmert sich unter anderem um Betrug im Internet oder Kinderpornografie. Dazu sind auch sieben wissenschaftlich ausgebildete Mitarbeiter eingestellt worden, die selbst Werkzeuge für die Fahndung programmieren können.

Die Beamten haben ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Computersabotage und des Ausspähens von Daten eingeleitet. Dem Täter drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft, bei einem besonders schweren Fall sogar bis zu zehn Jahre. Computersabotage ist im Strafgesetzbuch im Paragrafen 303b geregelt.

Screenshot: e110

28.09.2013 Ta