Das können Sie im Streitfall tun – Stufe II: Schlichtung

Wenn Reden nicht geholfen hat, gibt es immer noch eine letzte Möglichkeit, den Streit mit Ihrem Nachbarn beizulegen, ohne den mühsamen Klageweg zu beschreiten: die außergerichtliche Schlichtung.

Gute Argumente für ein Schlichtungsverfahren
Sie brauchen den Nachbarn nicht, um ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Gang zu setzen. Dennoch empfiehlt es sich, den Nachbarn in einem Gespräch von diesem Schritt zu überzeugen. Die Argumente hierfür liefert das Verfahren selbst: Es ist schneller und kostengünstiger als ein „normales“ Gerichtsverfahren und außerdem nicht öffentlich. Darüber hinaus bestimmen die Parteien Ort und Zeit des Verfahrensablaufs und bleiben so stets „Herren des Verfahrens“. Kommt es zu einer Einigung, so ist die Entscheidung eines Schiedsgerichts ebenso verbindlich wie die eines staatlichen Gerichts. Wenn der Nachbar partout nicht will, so haben Sie wenigstens durch eine solche Antragstellung Ihren „Willen zur Einigung“ gezeigt, was Ihnen in einem Gerichtsverfahren zu Gute kommt.

Die Antragstellung
Welcher Schlichter für Sie zuständig ist, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder bei Ihrem Amtsgericht. Dort stellen Sie dann einen formlosen Antrag, in dem Sie den streitigen Sachverhalt kurz schildern und das Schlichtungsbegehren formulieren. Sie sind dann der „Antragsteller“, Ihr Nachbar der „Antragsgegner“.

Die Schlichtungsstellen
Nachbarschaftliche Streitfälle eignen sich nach Meinung von Juristen besonders für eine außergerichtliche Einigung. Einige Landesjustizverwaltungen haben deshalb Schlichtungsstellen eingerichtet. Daneben gibt es ein flächendeckendes Netz von rund 10.000 ehrenamtlichen Schiedsmännern und -frauen. In Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg hingegen fungieren als Schlichter keine ehrenamtlichen Personen, sondern Anwälte und Notare mit einer entsprechenden Zulassung bei der Anwaltskammer.

Kosten der Schlichter
Ein Schlichtungsverfahren kostet in Niedersachsen 15 Euro, bei Abschluss eines Vergleichs (Einigung beider Parteien) 25 bis 50 Euro. Hinzu kommen sonstige Auslagen des Schiedsamtes (z.B. Kosten für einen Dolmetscher oder die Zustellungskosten).

Ein „Schiedstermin“ mit einem Anwalt oder Notar ist wesentlich teurer und kostet beispielsweise in Baden-Württemberg 130 Euro. Bei freiberuflichen Mediatoren müssen Sie mit Spesen von 150 bis 300 Euro pro Stunde rechnen.

Gütlich geeinigt.

Gütlich geeinigt.