Der Betrug mit dem Wiederverkauf

Ein zunehmend größer werdendes Problem sind die Betrügereien beim Wiederverkauf von Ferienwohnrechten. Laut Kriminalpolizei werden Time-Sharing-Besitzer dabei meist direkt kontaktiert – telefonisch, per Fax, E-Mail oder Post. Dem Kunden wird angeboten, dass sein Ferienwohnrecht für ihn verkauft wird.

Geld muss fast immer im Voraus fließen
Meistens gibt der Verkäufer vor, bereits einen Interessenten zu haben. Allerdings muss immer Geld im Voraus bezahlt werden, zum Beispiel Gebühren für den Notar, den Vertrag, die Prüfung desselben, für den Grundbucheintrag, außerdem diverse Kostenpauschalen, oder Listung- und Sicherheitsgebühren. Sobald der Betrag überwiesen ist, bricht der Verkäufer den Kontakt ab. Von dem Geld sieht der Kunde nie wieder etwas.

Die Deutsche und Schweizerische Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz e.V. (www.schutzgemeinschaft-ev.de) warnt  vor Betrügerfirmen, die Wohnrechte in Zahlung nehmen und den Besitzern dafür kostspielige Clubmitgliedschaften andrehen. Das Versprechen, für diese Beträge und die in Zahlung genommenen Wochen in vier bis fünf Jahren eine Rückzahlung zu veranlassen, wird nicht eingehalten.