Freiburg (dapd). Ein Physiker, dem die Universität Konstanz seinen Doktorgrad aberkannt hat, darf seinen Titel behalten. Das Verwaltungsgericht Freiburg gab der Klage des Mannes statt und entschied, dass die von der Universität Konstanz vorgenommene wissenschaftsbezogene Auslegung des Begriffs der Unwürdigkeit (der Wissenschaftler hatte in Arbeiten mit falschen Daten gearbeitet) nicht zulässig sei. Dies hätte zur Folge, dass nachträgliches wissenschaftliches Fehlverhalten ohne jede strafrechtliche Relevanz den Begriff der Unwürdigkeit erfüllen würde und die Entziehung eines rechtmäßig erworbenen Doktorgrades zur Folge haben könnte.
29.09.2010 dv