München (dapd). Im Prozess um Nötigung und Verletzung der Privatsphäre von Schauspieler Ottfried Fischer können die Angeklagten im Fall eines vollumfänglichen Geständnisses jeweils mit einer Geldstrafe rechnen“. Dies teilte der Vorsitzende Richter Hilmar Buch im Anschluss an ein Rechtsgespräch zwischen allen Verfahrensbeteiligten am Montag mit. Zunächst müssten dieser Einigung aber noch alle Beteiligten zustimmen. Vor dem Amtsgericht München müssen sich seit dem Morgen drei Männer und zwei Frauen verantworten.
Laut Staatsanwaltschaft hatten ein 36 und ein 44 Jahre alter Beschuldigter eine Frau angestiftet, ein Video von einem intimen Treffen mit Fischer in dessen Wohnung zu drehen. Im Sommer 2009 hatte sie gemeinsam mit einer Komplizin den Schauspieler beim Sex gefilmt.
Mit diesem Video habe sich einer der Männer im September 2009 an einen Redakteur der „Bild“-Zeitung gewandt und es ihm verkauft, so die Staatsanwaltschaft. Durch den Verweis auf den Film habe der 29 Jahre alte Journalist Fischer daraufhin zur Zusammenarbeit mit ihm und seiner Zeitung gebracht, unter anderem zu einem Interview, in dem Fischer umfangreich Auskunft über sein Verhältnis zu den Frauen gab.
Der Journalist ist mittlerweile nicht mehr für die Zeitung tätig. Er hat nach Angaben seines ehemaligen Arbeitgebers „ein lukratives Angebot eines anderen Verlags“ angenommen. Ein Sprecher des Axel-Springer-Verlags bezeichnete die Vorwürfe der Münchner Staatsanwaltschaft gegen den Journalisten als „haltlos“. Es gebe „keinen Anhaltspunkt für eine Nötigung“. Vielmehr habe sich die Agentin von Fischer aus freien Stücken an die Zeitung gewandt.
25.10.2010 dv
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