Eine Schnapsidee, keine geplante Tat

Köln (dapd). Vor dem Kölner Landgericht ist ein 61-jähriger Frührentner wegen eines Überfalls auf einen Kölner Juwelier zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Tat sei derart dilettantisch gewesen, dass man von einem minder schweren Fall des Raubes ausgehen könne, hieß es im Urteil. Deshalb sei die zweijährige Bewährungsstrafe – wie schon zuvor vom Ankläger beantragt – durchaus ausreichend und angemessen.

Der Mann hatte im Mai vergangenen Jahres verkleidet mit Hut und Sonnenbrille in der Kölner Innenstadt einen Juwelier aufgesucht und die Verkäuferin mit einem Elektroschocker zur Herausgabe einer Schatulle mit Eheringen gezwungen. Nur wenige Schritte vom Tatort entfernt war der aufgrund einer Asthma-Erkrankung schwer atmende und noch dazu gehbehinderte Täter von der Polizei gefasst worden.

Passanten hatten ursprünglich seine Verfolgung aufgenommen. Bringen Sie mich bloß weg hier, der Vorfall ist mir äußerst peinlich, ich gebe alles zu“, hatte der Rentner bereits bei der Festnahme gesagt. „Das war eine Schnapsidee, keine geplante Tat“, begründete der Staatsanwalt die Annahme eines minderschweren Falles. Eine Bestrafung nach dem Regelstrafrahmen, der bis zu fünf Jahren Haft vorsieht, sei in diesem Fall „zu hart und nicht angemessen“.

15.10.2010 dv