Eklat im RAF-Prozess

Bundesanwalt zum Nebenkläger: "Das ist eine Unverschämtheit"

Stuttgart (dapd).  Hat der Sohn des von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback bei den Recherchen Ergebnisse den Ermittlern vorenthalten? Es scheint so.

Das schlägt dem Fass den Boden aus“
Als Michael Buback sein Vorgehen unter anderem mit seinem inzwischen zerrütteten Verhältnis zur Bundesanwaltschaft begründete und betonte, dass seine Hinweise „vielfach abgetan“ worden seien, empörte sich Bundesanwalt Walter Hemberger lautstark: „Das schlägt dem Fass den Boden aus! Ich habe zu Ihnen keinen Kontakt abgebrochen. Das ist eine Unverschämtheit!“

Buback hatte zuvor auf Nachfrage Hembergers vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mitgeteilt, dass er vor ein bis zwei Jahren eine E-Mail bekommen habe, in der jemand ihm „das Motorrad zum Ansehen angeboten“ habe. Er habe diesen Hinweis aber als „Kuriosität“ abgetan und sei ihm nicht weiter nachgegangen. Hemberger nannte dieses Verhalten Bubacks, der sonst selber den Ermittlern vorwerfe, nicht jedem Hinweis nachgegangen zu sein, „vollkommen unverständlich“.

Nun war von der Bundesanwaltschaft bestätigt worden, dass das vor wenigen Tagen im Landkreis Böblingen entdeckte Motorrad die Maschine ist, von der aus Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine zwei Begleiter am 7. April 1977 von RAF-Terroristen erschossen wurden. Eine Suche nach entsprechenden DNA-Spuren an der Maschine sei aber aussichtslos (e110 berichtete).

Was war das jetzt mit dem Motorrad?
Einem Zeitungsbericht zufolge war das Motorrad 1982 von einem im Kreis Böblingen lebenden Motorradfahrer gekauft worden. Durch eine Annonce im „Wochenblatt“ sei er auf die Maschine vom Typ Suzuki GS 750 (Baujahr 1977) aufmerksam geworden, die dort „spottbillig“ angeboten worden sei. Er hatte sich nach eigenen Angaben kürzlich bei der Polizei gemeldet, als er hörte, dass der Buback-Mord „immer noch nicht aufgeklärt“ sei.

Buback und seine beiden Begleiter waren von dem Motorrad aus mit insgesamt mindestens 15 Schüssen getötet worden. Ungeklärt ist bis heute, welches RAF-Mitglied der Todesschütze war. Die Bundesanwaltschaft wirft der 58-jährigen Becker vor, maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und Vorbereitung sowie der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt
zu haben. Die Bundesanwaltschaft geht nicht davon aus, dass Becker geschossen hat. Becker hat bislang im hoch gesicherten Gerichtsgebäude von Stuttgart-Stammheim die Aussage verweigert und zu den Tatvorwürfen geschwiegen.

Foto: Archiv

15.10.2010 dv