(XY-Sendung vom 5. November 2025)
Am helllichten Tage wurde eine Frau auf einem Parkplatz überfallen und entführt. Der gewaltbereite Täter hielt die Frau in ihrem eigenen Auto über eine Stunde gefangen. Schließlich konnte sie sich selbst befreien. Der Täter konnte unerkannt flüchten.
Karsamstag, 19. April 2025, gegen 12.45 Uhr. Eine 68-jährige Anwältin fährt zu einem Tübinger Supermarkt einkaufen. Am Tag vor Ostersonntag sind so gut wie alle Parkplätze belegt, es herrscht reges Treiben. Nachdem sie ihre Einkäufe verladen hat, steigt die Frau in ihr Auto. Sie will wieder zur Klinik zu fahren, wo sich ihr Ehemann nach einem Sturz mehreren Untersuchungen unterziehen muss. Plötzlich steigt ein fremder Mann in ihr Auto und hält ihr mit den Worten „Ich stech‘ dich ab!“ ein Messer an den Hals. Als sich die Frau wehrt, kommt es zum Gerangel. Der Täter schlägt auf sie ein, fesselt sie und verfrachtet sie schließlich auf die Rückbank ihres eigenen Autos. Trotz des geschäftigen Treibens auf dem Parkplatz bekommt niemand etwas davon mit.
Eine Stunde in der Gewalt des Täters
Der Täter startet das Auto per Keyless-Go-Knopf und fährt los. Schwer verletzt und gefesselt liegt die 68-Jährige hilflos auf der Rückbank, während der Täter auf einen Fahrradweg nahe der Bundesstraße 28 bei Bühl steuert. Dort bemächtigt er sich der Geldkarten seines Opfers und fordert die zugehörigen Geheimzahlen. Anschließend packt er die Frau von der Rückbank in den Kofferraum des Wagens.

Das Opfer konnte sich in Tübingen-Derendingen befreien und der Täter in Richtung Steinlach-Bach flüchten.
Als nächstes fährt er mit der Frau im Kofferraum in den Ort Tübingen-Weilheim. Dort befand sich bis 2015 eine Filiale der Kreissparkasse. Bis 2017 gab es dort noch einen Geldautomaten. Doch inzwischen stehen dort Neubauten. Frustriert wendet der Unbekannte den Wagen und fährt in den Tübinger Ortsteil Derendingen. In der Heinlenstraße lässt der Täter sein Opfer im Auto zurück, betritt die dortige Bank-Filiale und hebt zweimal mit der Karte der 68-Jährigen Geld ab. All das wird von einer Überwachungskamera aufgezeichnet. Über eine Stunde ist inzwischen seit der Entführung auf dem Supermarkt-Parkplatz vergangen.
Was der Täter nicht weiß: Das rüstige Opfer hat einen weiteren Autoschlüssel in der Hosentasche. Die Frau schafft es, Knebel und Fesseln zu lösen und per Knopfdruck den Kofferraumdeckel zu öffnen. Passanten helfen der 68-Jährigen sofort. Der Täter bemerkt das durch ein Fenster der Bank. Unbemerkt schaffte er es, die Bank zu verlassen und zu flüchten.
Täter ließ einige Gegenstände zurück
Vermutlich sollte die Tat an diesem Tag noch weitergehen. Deshalb lässt der Täter unbeabsichtigt einige Gegenstände in dem Fahrzeug des Opfers zurück:
– einen Rucksack, der von den Stadtwerken Tübingen stammt; er wurde dort jedoch nie öffentlich verkauft oder vertrieben, sondern ausschließlich an Mitarbeitende verteilt. Das weiße Logo ist aufgestickt und mit einem blauen Stift angemalt worden;
– die Verpackung und Bedienungsanleitung für eine Schreckschusspistole, Modell „Röhm RG3“; die Verpackung wurde mit Gewebeklebeband umwickelt.
Täterbeschreibung:
45 bis 50 Jahre alt, etwa 1,75 bis 1,80 m groß, normale Statur, kurze, graue Haare, Drei-Tage-Bart, ungepflegte Erscheinung;
Tatkleidung (für milde Witterung auffallend warm): dunkle Wollmütze, gelbe Stoffjacke mit Reißverschluss, Jeans, dunkle Schuhe, OP-Maske als Maskierung, die im Gerangel verloren ging.
Auto des Opfers:
schwarzer Audi A6 Avant, Baujahr 2019, getönte Scheiben an den hinteren Fenstern, Tübinger Kennzeichen (TÜ).
Fragen nach Zeugen:
- Wer hat am Tattag auf dem Supermarkt-Parkplatz im Schleifmühleweg in Tübingen Beobachtungen gemacht und noch nicht darüber mit der Polizei gesprochen?
- Wer hat am Karsamstag 2025 zwischen 12.45 Uhr und 14 Uhr verdächtige Beobachtungen rund um die genannten Orte gemacht?
- Wer kann weitere Hinweise zum Aufenthalt des Fahrzeugs und zum Täter geben?
- Wer meint, den Mann auf dem Phantombild zu kennen?
- Wer war vor dem 19. April 2025 im Besitz des beschriebenen Rucksacks der Stadtwerke Tübingen oder kann Angaben zu den vom Täter zurückgelassenen Gegenständen machen?
Belohnung:
Für Hinweise, die zur Aufklärung des Falls führen, ist eine Belohnung von 2.000 Euro ausgesetzt.
Zuständig: Kripo Tübingen, Telefon: 07071 / 972 42 42
(ab 6. November: 07071 / 97 20)
E-Mail: tuebingen.kk@polizei.bwl.de





