Entschädigung für Sex mit Lehrer

Sechs Jahre nach der Tat erfährt das Opfer späte Genugtuung

Trier (dpa). Nach dem Rechtsstreit um den Sexskandal eines Lehrers aus dem Kreis Neuwied zahlt das Land Rheinland-Pfalz einer ehemaligen Schülerin eine Entschädigung. «Mit dieser Vereinbarung sollen der Familie weitere gerichtliche Auseinandersetzungen erspart werden», sagte eine Sprecherin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz in Trier und bestätigte damit einen Bericht des SWR. Über die bereits Ende April beschlossene Summe wollte sie allerdings keine Auskunft geben.

Im Jahr 2007 hatte der ehemalige Hauptschullehrer ein Verhältnis mit der damals 14-jährigen Schülerin. Das Landgericht Koblenz hat Ende vergangenen Jahres eine Schadenersatzklage gegen ihn abgewiesen. Der Mann ist zuvor vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Strafverfahren freigesprochen worden. Weil der Angeklagte lediglich der Vertretungslehrer des Mädchens war, habe kein Obhutsverhältnis bestanden, begründeten die OLG-Richter ihren umstrittenen Freispruch.

Im April dieses Jahres ist der mittlerweile aus dem Schuldienst entlassene Lehrer wegen eines anderen Vorfalls zu einer Zahlung von 2.000 Euro Schadenersatz wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener verurteilt worden. Er hatte einer Schülerin zwischen die Beine gegriffen.

14.05.2013 Ta