Lüneburg (dv). Freispruch! Das ist das Ergebnis eines wiederaufgerollten Prozesses um die angebliche Vergewaltigung einer 15-Jährigen durch ihren Vater und einen Bekannten vor dem Landgericht Lüneburg. Die Angeklagten aus der Nähe von Hannover saßen jahrelang in Haft, nachdem die junge Frau die Beiden beschuldigt hatte, sie im Jahre 2001 missbraucht zu haben. Dann tauchten erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers auf, das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Dubiose Rolle der Staatsanwaltschaft
Die junge Frau hatte 2004 eine neue Aussage gemacht, wonach sie seit ihrem achten Lebensjahr das Opfer eines Mädchenhändlerrings gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft Hannover habe diese Aussage jahrelang gesetzeswidrig verschwiegen, erklärte die Verteidigung vor dem LG Lüneburg. Der damals ermittelnde Staatsanwalt weigerte sich nun, in Lüneburg auszusagen.
Auch wies die Verteidigung darauf hin, dass die junge Frau zur Zeit ihrer Befragung zumindest auf dem Weg gewesen sei, ein sogenanntes Borderline-Syndrom zu entwickeln. Der Vorsitzende Richter Axel Knaack betonte, dass nach heutigem Kenntnisstand nicht einmal Anklage hätte erhoben werden dürfen. Nun drohen der Landeskasse im Rahmen der Haftentschädigung Zahlungen in Millionenhöhe.
Suggestive Befragung“
Der Vorsitzende Richter Axel Knaack sprach von einem „Verfahren mit letztlich verheerender Bilanz, in dem es nur Verlierer gibt“. Schon in Hannover hätte ein Freispruch erfolgen müssen. Damit folgte das Gericht jetzt im wesentlichen der Verteidigung.
Die Verteidigung hatte auf schwere Fehler in den Gutachten des ersten Prozesses verwiesen. Jennifer sei durch die „suggestive Befragung“ in einer Einrichtung für Opfer sexueller Gewalt mit ihren Aussagen immer weiter nach vorne gedrängt worden. Ihr sei damals alles geglaubt worden.
12.09.2010 dv
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