Karlsruhe (dpa/lsw). Sie führte Putzfrauen als Selbstständige und verursachte dem Staat so einen Schaden in Höhe von 700.000 Euro – die Inhaberin einer Karlsruher Reinigungsfirma wurde für ihre unsauberen Geschäfte vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig, gab das Hauptzollamt Karlsruhe bekannt.
Die Unternehmerin hat demnach 40 Beschäftigte überwiegend aus Osteuropa eingesetzt. Obwohl sie abhängig beschäftigt waren, liefen sie formal als Selbstständige. Abgaben für die Sozialversicherung wurden so umgangen. Neben dem Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt war die Beschuldigte auch wegen Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Bankrotts angeklagt.
22.05.2014 Ta