Fragen, die vor dem Kauf unbedingt gestellt werden sollten

  • Gibt es eine Regelung für den Fall, dass der Eigentümer, also der Anbieter der fraglichen Immobilie, insolvent wird?
  • Ist die ordnungsgemäße Verwaltung der Immobilie sichergestellt? Wer ist dafür verantwortlich?
  • Wie steht es um Ruf und Finanzkraft des Anbieters? Welche Sicherheiten gibt es, dass eine unfertige oder gar nur geplante Anlage tatsächlich fertiggestellt wird?
  • Was passiert mit der gezahlten Summe, wenn die Anlage nicht fertiggestellt wird? Wo ist der Gerichtsstand, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt? Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Gerichtsstand innerhalb der EU liegt, oder noch besser, im Heimatstaat des Käufers.

Generell empfiehlt der Deutsche Bundesverband für Teilzeit-Wohnrechte (DBTW):

  • Lassen Sie sich nicht zur Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung nötigen, auch wenn Preise, wie ein Gratisurlaub, versprochen werden.
  • Unterschreiben Sie einen Kaufvertrag niemals unter Zeitdruck. Prüfen Sie in Ruhe, ob alle genannten Kriterien erfüllt sind.
  • Bestehen Sie darauf, dass Ihnen sämtliche Nebenkosten aufgeschlüsselt werden.
  • Lassen Sie sich nicht durch überhöhte, zeitlich befristete Rabatte beeindrucken. Sie halten einer genauen Überprüfung höchstwahrscheinlich nicht stand.

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