Freiburg/Karlsruhe (dapd). Ein Sexualstraftäter ist wegen eines nicht rechtzeitig in Auftrag gegebenen Gutachtens des Freiburger Landgerichts aus der Sicherheitsverwahrung freigelassen worden. Ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe bestätigte am Freitag auf dapd-Anfrage einen entsprechenden Bericht der «Badischen Zeitung». Demzufolge musste ein Haftbefehl gegen den Mann nach sechs Monaten aufgehoben werden, weil das Landgericht Freiburg ein kriminalprognostisches Gutachten nicht rechtzeitig in Auftrag gegeben hatte.
Der Mann war laut Zeitung 1984 wegen eines Sexualdelikts vom Landgericht Stuttgart zu sechs Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Verlängerung der Sicherheitsverwahrung gerügt hatte, habe der Mann eine Klage auf Freilassung eingereicht, der das OLG Karlsruhe am 15. Juli stattgegeben habe. Wenige Tage zuvor hatte die Staatsanwalt Freiburg jedoch Anklage wegen des Verdachts auf Drogenhandel gegen den Mann erhoben, berichtete die Zeitung.
Von diesem Tag an hätten die Staatsanwaltschaft und das Gericht Zeit gehabt, das Verfahren zum Abschluss zu bringen. Doch erst im November sei das Gutachten in Auftrag gegeben worden, mit dem festgestellt werden sollte, ob der Mann noch gefährlich ist. Dieses Gutachten liege bis heute nicht vor. Damit sei gegen den so genannten Beschleunigungsgrundsatz verstoßen worden. Er besage, dass bei Untersuchungshäftlingen die Ermittlungen so zügig wie möglich durchzuführen seien. Dies sei hier versäumt worden, bemängelte der Sprecher des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
23.1.2011 LB