Fünf Jahre Haft für Knallkörperwurf

Osnabrück (dapd-nrd). Die Verurteilung eines Fußballfans zu fünf Jahren Haft wegen einer Sprengstoffattacke im Osnabrücker Fußballstadion ist rechtskräftig. Der 24-Jährige hat seinen Revisionsantrag zurückgenommen, teilte das Landgericht Osnabrück am Mittwoch mit. Der Italiener war im März wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Der Angeklagte hatte gestanden, beim Drittligaspiel des VfL Osnabrück gegen Preußen Münster am 10. September 2011 einen Knallkörper geworfen zu haben. Durch die Explosion waren 33 Menschen zum Teil schwer verletzt worden, darunter fünf Kinder. Das Gericht war mit dem Urteil über das geforderte Maß des Staatsanwalts hinausgegangen, der vier Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte für drei Jahre im offenen Vollzug plädiert.

23.08.2012 Ta