Gangsterpärchen will nicht in die Niederlande

Hamm (dpa/lnw). Das nach Deutschland geflüchtete mutmaßliche Gangsterpaar aus den Niederlanden hat eine Auslieferung abgelehnt. Damit ist eine schnelle Auslieferung im sogenannten vereinfachten Verfahren an die Niederlande ausgeschlossen. Das verkündeten heute Sprecher des zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) Hamm und der dortigen Generalstaatsanwaltschaft. Die Niederlande haben zwei Tage nach der Festnahme der Gesuchten vor einer Woche ein Auslieferungsersuchen gestellt.

Der 25-jährige Mann und seine 19-jährige Freundin wurden Ende Februar nach zweiwöchiger Flucht in Schwerte bei Dortmund festgenommen. Ihnen wird eine Serie brutaler Raubüberfälle und Geiselnahmen in den Niederlanden vorgeworfen.

Das OLG hat inzwischen in einem ersten Schritt einen Auslieferungshaftbefehl angeordnet. Damit bleibt das Paar in Deutschland zunächst in Haft. Im nächsten Schritt prüft der zuständige Senat, ob eine Auslieferung zulässig ist. Die letzte Entscheidung liegt bei der Generalstaatsanwaltschaft. Bis zu einer Überstellung in die Niederlande kann es noch Wochen dauern.

07.03.2014 Ta