Gefährliche Drogen aus China

Zoll und Kripo lassen Schmugglerbande auffliegen

Zollfahnder fanden in der Wohnung eines Beschuldigten diese Ampullen mit vermutlich lebensgefährlichen Substanzen für Drogen.

Einen außergewöhnlichen Erfolg beim Kampf gegen den gewerbsmäßigen Schmuggel von sogenannten «neuen psychoaktiven Stoffen» konnten das Zollfahndungsamt München und das Bayerische Landeskriminalamts (BLKA) verbuchen. Mitte Juli wurden bei einer konzertierten europaweiten Aktion – teils mit Kräften ausländischer Partner-Dienststellen – vier Haftbefehle vollstreckt. Dabei kam es zu Durchsuchungen von 13 Wohnungen, Häusern, Grundstücken, Arbeitsstätten und Firmensitzen.

Die Ermittlungen richten sich gegen die mutmaßliche Schlüsselfigur und sechs weitere Mitglieder einer Gruppierung, die im Verdacht steht, neue psychoaktive Stoffe in konzentrierter Form in China bestellt, in die Bundesrepublik Deutschland eingeschmuggelt und daraus Erzeugnisse hergestellt zu  haben, die unter das «Neue psychoaktive Stoffe Gesetz» (NpSG) fallen.

Scheinfirmen und Strohmänner  
Über das Internet bestellt, gelangten die in Nordrhein-Westfalen produzierten Endprodukte per Post an Endkunden, davon an eine Vielzahl in Bayern. Über ein konstruiertes Geflecht von Scheinfirmen und Strohmann-Konten im In- und Ausland könnten somit beim fortgesetzten Handel mit den Produkten aus neuen psychoaktiven Stoffen Erlöse in Millionenhöhe erzielt worden sein.

Im Kern der Ermittlungen steht ein nach Portugal abgewanderter 40-jähriger Deutscher, der für den  Schmuggel der illegalen Stoffe aus China verantwortlich sein dürfte. Es liegen Anhaltspunkte dafür  vor, dass er quartalsweise Mengen von bis zu 30 Kilogramm nach Nordrhein-Westfalen  liefern ließ. Von ihm angeworbene Personen sollen dort aus der Schmuggelware die Endprodukte hergestellt und im Postverkehr weisungsgemäß verschickt haben.


HINTERGRUND
Der Konsum von Erzeugnissen, die unter Verwendung von neuen psychoaktiven Stoffen hergestellt  wurden, können je nach Dosis und Konzentration Gedächtnisverlust, Halluzinationen,  Organ-Erweiterungen und -versagen auslösen. Ob die Wirkstoffkonzentration der meist aus Asien eingeschmuggelten Vorprodukte zutreffend ist, bleibt ungewiss. Die bei der Herstellung von Produkten unter Verwendung psychoaktiver Stoffe herrschenden hygienischen Zustände haben sich in der Vergangenheit als höchst bedenklich erwiesen. Ebenso ist fragwürdig, wie sorgfältig bei der  Herstellung der Endprodukte mit der Dosierung der Grundstoffe umgegangen wird. 


Seine ehemalige 33-jährige brasilianische Lebensgefährtin, die sich am Einsatztag aktuell in den Niederlanden aufhielt, soll behilflich gewesen sein. Über Mittelsmänner soll sie Strohkonten für die illegalen Geschäfte ihres Ex-Partners eröffnet haben. Dieser wurde auch von einem 55-jährigen  Deutschen unterstützt, der anfangs selbst in Portugal wohnte. Später war er nach Niedersachsen  umgezogen und soll von dort weiter als Kompagnon agiert haben.

Sportwagen und Segelboot beschlagnahmt
Die hergestellten illegalen Erzeugnisse sollen über einschlägige Seiten des Internets verkauft worden sein. Kundensupport und Pflege des Webshops sowie Einrichtung von Girokonten zur Abwicklung  des Zahlungsverkehrs habe ein 34-jähriger Brite, zunächst von Portugal und später von  Großbritannien aus übernommen.

In Portugal beschlagnahmt: Segelboot des mutmaßlichen Drogenbosses

Sowohl in Portugal, Großbritannien, Niedersachsen als auch am 17. Juli ad hoc in den Niederlanden vollstreckten die Fahnder teils mit Unterstützung regionaler Kräfte vor Ort und mit tatkräftiger  Unterstützung des Bundeskriminalamts Haftbefehle gegen  vier Beschuldigten. Ihnen und den  übrigen drei Beschuldigten werden Verstöße gegen das «Neue psychoaktive Stoffe-Gesetz» (NpSG)  vorgeworfen.

Die Zollfahnder beschlagnahmten bei den Durchsuchungsmaßnahmen schriftliche Aufzeichnungen, Datenträger, Mobiltelefone sowie in Portugal einen hochwertigen Sportwagen und das Segelboot des Hauptbeschuldigten. Bei der Durchsuchung einer Privatwohnung in Nordrhein-Westfalen  fanden sie mitunter 110 Ampullen mit einer pulverförmigen Substanz. Vorgeschichte und Auffinde-Situation sprechen dafür, dass es sich dabei um zuvor eingeschmuggelte Stoffe nach dem NpSG  handeln könnte.

(Quelle: ZFA München)

Fotos:  Zoll

22.07.25  wel