Gefahr aus dem Glas

In den tollen Tagen: Mit K.o.-Tropfen wird mancher außer Gefecht gesetzt

Faschingszeit ist Partyzeit. Doch Vorsicht! Passen Sie auf ihre Getränke auf! Denn auf Festen, in Diskotheken oder Lokalen machen Unbekannte ihre Opfer durch sogenannte K.o.-Tropfen willenlos oder sogar bewusstlos. Anschließend werden sie ausgeraubt oder vergewaltigt. Für die tollen Tage geben e110 und die Polizei Tipps, wie Sie sich schützen können.

Wer auf eine Party oder in eine Diskothek geht, sollte sein Getränk immer im Blick behalten und sich nichts von Unbekannten ausgeben lassen, rät Präventions-Experte  Gerhard Klotter. Fühlt man sich nach einem Getränk unerklärlicherweise komisch, ist es wichtig, Freunde oder das Personal um Hilfe zu bitten. Außerdem sollte man sofort zum Arzt gehen sowie Anzeige bei der Polizei erstatten. Denn nur so könnten weitere Opfer vor Schaden bewahrt werden, so Klotter weiter. 

Raub und Vergewaltigung
K.O.-Tropfen sind flüssige Drogen, die hilf-, willenlos oder gar bewusstlos machen. Insbesondere auf Partys oder in Diskotheken geben die Täter diese Tropfen heimlich in die offenen Getränke ihrer Opfer. Manchmal zum Spaß, häufig aber, um das Opfer auszurauben oder sich an ihm zu vergehen.

Bei den meist farb- und geruchlosen Tropfen kann es sich um Narkose- und Beruhigungsmittel oder um sogenannte Partydrogen handeln – etwa GBL oder GHB. Beides sind chemische Substanzen und  in der Partyszene zum Eigenkonsum weit verbreitet. Besser bekannt sind sie als Liquid Ecstasy, Liquid X, Liquid E, Fantasy, Soap oder G-Juice.

Opfer wird willenlos
Die Einnahme von K.O.-Tropfen verlangsamt die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems. Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der Einnahme beginnt die Wirkung. Sie hält bis zu vier Stunden, zum Teil auch erheblich länger an. Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wird willenlos, unter Umständen sogar bewusstlos. Hat es eine zu hohe Dosis erhalten, kann es zu ernsthaften Komplikationen bis ihn zum Erstickungstod durch Atemlähmung kommen. „Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen. Häufig kann sich das Opfer gar nicht oder nur noch vage daran erinnern, was passiert ist“, erklärt Klotter.

Die Kriminialpolizei rät:
– Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
– Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
– Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
– Freundinnen und Freunde sollten aufeinander achten und  ihre Getränke nicht aus den Augen lassen.
– Im Ernstfall sollte sofort ärztliche Hilfe für das Opfer geholt werden und das Personal sowie die Polizei verständigt werden.

Symbolfoto: Timo Klostermeier / pixelio.de

15.02.2015  wel