Geisel musste sich ihr eigenes „Grab“ schaufeln

Mühlhausen (dapd). Wegen der Scheinhinrichtung eines 22-Jährigen sind drei der vier Angeklagten am Montag zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der 21-jährige Haupttäter muss für vier Jahre ins Gefängnis, sein 22 Jahre alter Komplize wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Gegen den 18-jährigen Mittäter wurde eine Jugendstrafe von drei Jahren verhängt. Der vierte Angeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Die Männer waren wegen gemeinschaftlicher Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Staatsanwalt hatte ihnen menschenverachtendes Verhalten und besondere Brutalität vorgeworfen.

Die jungen Männer hatten im August 2010 einen damals 22-jährigen Bekannten aus dessen Wohnung in Heiligenstadt entführt und anschließend mit Schlägen und Tritten in ein abgelegenes Waldstück getrieben. Dort musste sich ihr Opfer bei vorgehaltener Schreckschusswaffe entkleiden und sein eigenes Grab schaufeln. Das zweistündige Martyrium war per Handy gefilmt worden.

21.02.2011 dv