Schwerin (dpa/mv). Gemeinnützige Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Jahr wieder mehr Geld aus Ermittlungs- und Strafverfahren bekommen. Gut 1,6 Millionen Euro wurden von Richtern und Staatsanwälten verteilt, wie das Justizministerium in Schwerin bekanntgab. Davon kamen mehr als 900.000 Euro gemeinnützigen Einrichtungen zugute, der Rest floss in die Staatskasse. Die Summe der Geldauflagen habe sich im Vergleich zu 2012 um ein Drittel erhöht.
In den vergangenen fünf Jahren seien auf diese Weise fast fünf Millionen Euro an gemeinnützige Vereine im Land ausgezahlt worden, darunter an Gruppen, die sich um krebskranke Kinder kümmern. Auch Tafeln profitieren. Beim Oberlandesgericht Rostock gibt es eine Liste von Einrichtungen, die für Zuwendungen aus Geldauflagen infrage kommen. Diese Liste werde immer wieder aktualisiert, wie es hieß.
17.03.2014 Ta