Generelle Verhaltensregeln bei einem Angriff mit chemischen oder biologischen Waffen

Bei biologischen Waffen

•  Wenn Sie den Verdacht haben, mit einer gefährlichen Substanz in Berührung gekommen zu sein, dann beachten Sie die unten genannten Verhaltensmaßregeln („Terror im Büro: Wie Sie sich schützen können“)
•  Sollten Sie ein oder mehrere der auf den vorangegangenen Seiten genannten Symptome feststellen, dann lassen Sie sich sofort untersuchen: Verlassen Sie das Haus nicht! Lassen Sie einen Arzt kommen! Jeder Arzt kann eine Erstuntersuchung der Symptome vornehmen, einen entsprechenden Spezialisten – je nach Krankheitsbild – hinzuziehen und eine Blutprobe an die entsprechenden Spezial-Labors weiterleiten
•  Mögliche Anzeichen sofort bei Polizei und Gesundheitsbehörden melden!
•  Mögliche Erreger-Herde nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen lassen!
•  Kontakt zu dem möglichen Erreger-Herd vermeiden!
•  Kontakt zu Erkrankten möglichst vermeiden!
•  Ordnungsbehördliche Anordnungen genau befolgen!

Bei chemischen Waffen

•  Wenn möglich sofort ABC-Schutzmaske aufsetzen!
•  Alle Kleideröffnungen schließen und abdichten!
•  Handschuhe anziehen!
•  Sofort ein feuchtes Tuch vor Mund und Nase halten!
•  Wunden luftdicht verschließen!
•  Nur ganz flach atmen!
•  Mögliche Anzeichen sofort bei Polizei und Gesundheitsbehörde melden!
•  Schnell aus der Gefahrenzone entfernen!
•  Ordnungsbehördliche Anordnungen genau befolgen!