Haussklavin gehalten – harte Strafen

Das Ehepaar legte vor Gericht ein Geständnis ab

Mosbach (dapd). Im Fall der «Haussklavin von Haßmersheim» muss der Hauptangeklagte für fast neun Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Mosbach verurteilte den 51-jährigen Horst K. wegen Geiselnahme sowie gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und zehn Monaten. Seine Ehefrau Lilia K. muss eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten absitzen.

Zuvor hatte das beschuldigte Ehepaar vor dem Landgericht Mosbach ein Geständnis abgelegt. Die beiden Angeklagten Horst und Lilia K. gaben zu, eine heute 21-Jährige aus Würzburg monatelang gefangen gehalten zu haben.

Aus Angst unternahm die Frau nichts
Der 51-jährige Beschuldigte räumte zudem ein, das Opfer immer wieder körperlich misshandelt zu haben. Seine Frau habe im Tatzeitraum unter seinem Einfluss gestanden und keinen eigenen Willen gehabt, ließ er durch seinen Anwalt erklären.

Seine 46-jährige Ehefrau sagte: Ich habe erst in Haft begriffen, was ich getan habe“. Aus Angst, selbst von ihrem Mann geschlagen zu werden, habe sie nichts unternommen, wenn ihr Mann das Mädchen traktierte.

Sandy war auf der Suche nach einer Bleibe im März 2010 bei dem Ehepaar und seinem damals 13-jährigen Sohn in Haßmersheim (Baden-Württemberg) gelandet. Sie half zunächst freiwillig im Haushalt und begann ein Verhältnis mit dem Sohn des Hauses. Nach einigen Wochen begann ihr Martyrium mit erzwungener Arbeit, Schlägen, Tritten und Demütigungen, die neun Monate dauerten. Dann konnte Sandy fliehen.

06.12.2011 dv