Heimtückisch und brutal

Lebenslang im "Gabelmord-Prozess"

Ravensburg (dapd). Weil er einen Mann mit einer Gabel erstochen hat, muss ein 22-Jähriger aus Riedlingen lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Ravensburg fällte nach sechstägiger Verhandlung und der Anhörung von 27 Zeugen das Urteil im sogenannten «Gabelmord-Prozess». Es folgte beim Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen auf  ötung im Affekt und verminderte Steuerungsfähigkeit wegen massiven Alkoholkonsums plädiert.

Nach Überzeugung der Strafkammer war es jedoch Mord. Der Angeklagte habe das Opfer «heimtückisch und auf brutale Weise zu Tode gebracht», urteilte der Vorsitzende Richter.

Der junge Mann hatte die Tat während Verhandlung in einer schriftlichen Erklärung zugegeben. Er habe am 30. Dezember 2010 einen 53-jährigen Bekannten im Kreis Biberach erst mit einem Gürtel gewürgt und dann mit einer Gabel erstochen. Vorausgegangen seien Provokationen sowie Beleidigungen gegen seine Mutter. Außerdem habe der Bekannte ihn des Diebstahls an seiner Geldbörse verdächtigt.

Absoluter Tötungswille»
«Der Angeklagte handelte nicht aus verletztem Ehrgefühl, sondern aus einem narzisstischen Dominanzanspruch heraus», begründete Richter Jürgen Hutterer das Urteil. Die Beleidigungen seien kein Grund für die Tat, «die von absolutem Tötungswillen» zeuge. Die Gabel sei zwei Mal bis zu elf Zentimeter tief in die Lunge gerammt worden.

Zudem sei bekannt gewesen, dass das Opfer starker Alkoholiker gewesen sei, der bei Trink-Gelagen in seiner Wohnung zu «lautstarken Krakeelereien» neigte. Auch wenn dieser laut Zeugenaussagen einen neben dem Sofa stehenden Zimmermannshammer geschwungen habe, seien dies nur die «Drohgebärden eines Besoffenen gewesen», sagte Hutterer.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der 53-jährige Gehbehinderte in der Tatnacht 4,1 Promille Alkohol im Blut. Er sei wehrlos gewesen und von den Angriffen den Täters vollkommen überrascht worden, hatte Staatsanwalt Alfred Mayer gesagt. Dieser Einschätzung schloss sich das Gericht an. Der Täter habe in der Mordnacht dagegen nicht übermäßig dem Alkohol zugesprochen. Drogen hätten in dieser Zeit keine Rolle gespielt.

«Auf kaltem Entzug»
Der Angeklagte hatte zum Auftakt der Verhandlung erklärt, er habe sich über Jahre mehrmals täglich Heroin gespritzt und sei dann auf «kalten Entzug gegangen», den er nur durch das Trinken ungeheurer Wodka-Mengen ertragen habe. Laut Verteidigung hatte er in der Mordnacht sieben Flaschen Bier sowie drei volle Limonaden-Gläser Schnaps intus, was einen errechneten Promille-Wert von 5,3 ergebe.

«Er galt als stabil, ging einer Arbeit nach und hatte eine Freundin», widersprach das Gericht der Forderung des Verteidigers auf verminderte Steuerungsfähigkeit. Der Konsum von Heroin sei zudem nicht erwiesen. Richter Jürgen Hutterer sagte, Auffälligkeiten nach der Inhaftierung sprächen für eine schwierige Persönlichkeit des jungen Mannes. Vollzugsbeamte der JVA Ravensburg hatten von Meuterei im Gefängnis, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung berichtet. Diese Taten rechnete das Gericht in das Urteil mit ein.

19.11.2011 dv