Schleswig (dapd-nrd). Ein Eilantrag der Kieler Hells Angels gegen das Verbot ihres Vereins ist vom schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht abgelehnt worden. Das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr überwiege gegenüber dem Interesse des Vereins, vorläufig weiter aktiv bleiben zu können, entschied der 4. Senat am Freitag, wie eine Gerichtssprecherin am heutigen Montag in Schleswig erklärte. Ob das Vereinsverbot rechtmäßig sei, könne erst im Hauptverfahren entschieden werden. Ein Termin stehe noch nicht fest.
Schleswig-Holsteins damaliger Innenminister Klaus Schlie (CDU) hatte den Verein Hells Angels MC Charter Kiel“ im Januar verboten. Die Rocker klagen dagegen. Weil das Ministerium ihrer Ansicht nach im Klageverfahren nur unvollständige Akten vorlegte, stellten sie im Juli einen Antrag auf Aussetzung des Vereinsverbots. Diesen lehnte das Gericht nun ab.
(Aktenzeichen 4 MR 2/12)
20.08.2012 Ta
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