Hobby-Ermittler, Finger weg!

Kinderpornografie wird sowohl kommerziell als auch privat hergestellt und vertrieben.

„Hobby-Polizisten“ meinen, sie würden den Fachermittlern einen Gefallen tun, indem sie sich selbstständig auf die Suche nach kinderpornografischen Seiten im Netz machen. Durch das Eingeben von einschlägigen Suchbegriffen signalisieren sie den Betreibern – über einen versteckten Counter – dass sie Interesse haben.
Die Nachfrage regelt auch hier das Angebot: Je mehr User, desto mehr kinderpornografische Darstellungen im Netz und desto mehr Kinder werden hierfür missbraucht.

Rechtliche Probleme vorprogrammiert
Auch wenn erst die Speicherung kinderpornografischen Materials den Tatbestand des Strafgesetzbuchs erfüllt und nicht bereits das Ansehen, kann es schwierig werden, die ursprüngliche gute Absicht den ermittelnden Behörden und später dem Richter glaubhaft zu erklären.

Ermittlungen sind Sache der Profis! Die Zentralstelle „Kinderpornografie“ des Bundeskriminalamts zum Beispiel ermittelt gegen Besitzer, Hersteller und Verbreiter von kinderpornografischem Material. Sie arbeitet eng mit den ausländischen Fahndern zusammen. Nur die Experten der Polizei haben die Befugnis, Beweise zu sammeln. Jeder andere macht sich – auch wenn das Engagement noch so gut gemeint ist – strafbar.

Deshalb Hände weg von Alleingängen! Wer Hinweise auf Kinderpornografie im Internet gefunden hat, sollte dies der örtlichen Polizei melden. Sie nimmt den Hinweis auf und leitet ihn an die richtige Stelle weiter.

Foto: wel

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